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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 321)

  1. 2 S 26/91 - Kaufvertrag vor West-Notar vor Beitritt
    Leitsatz: Nichtiger Kaufvertrag über Grundvermögen, soweit er vor dem 3. Oktober 1990 von bundesdeutschen oder West-Berliner Notaren geschlossen wurde.
    BezG Leipzig
    19.09.1991
  2. 12 S 25/91 - Abgrenzung zwischen Pacht- und Bodennutzungsverträgen; Kündigungsfrist
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung zwischen Pacht- und Bodennutzungsverträgen. 2. Aufgrund von Artikel 232 § 3 Abs. 1 EGBGB leben bei Pachtverträgen die ursprünglichen Bestimmungen - auch vereinbarte Kündigungsfristen - wieder auf (hier: Kündigung eines zeitlich befristeten Pachtvertrages mit Verlängerungsklausel).
    BezG Frankfurt (Oder)
    18.09.1991
  3. 4 U 201/90 - Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen; Mietvertragsformular 1977
    Leitsatz: Durch § 14 Abs. 3 Satz 1 des Mietvertragsformulars, herausgegeben vom Landesverband Hamburgischer Haus-, Wohnungs- und Grund-eigentümer e.V., Ausgabe April 1977, wird eine rechtliche Pflicht des Mieters begründet, in den üblichen Zeitabständen, die mit dem Ver-tragsbeginn zu laufen anfangen, Schönheitsreparaturen in der Woh-nung auszuführen, und zwar unabhängig davon, ob dem Mieter die Wohnung im renovierten oder nicht renovierten Zustand übergeben worden ist. Die Regelung des § 14 Abs. 3 Satz 2, die den Mieter verpflichtet, die erstmaligen Renovierungsarbeiten innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn durchzuführen, ist unwirksam.
    HansOLG Hamburg
    13.09.1991
  4. C 90/91 - Untätigkeit; Rechtsschutzbedürfnis; Widerspruch; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anmeldeverfahren
    Leitsatz: Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch trotz anhängigen Verfahrens nach § 7 AnmeldeVO, wenn die Behörde untätig geblieben ist.
    KreisG Sebnitz
    11.09.1991
  5. 25 C 257/91 - Zulässige Eigenbedarfskündigung für eigene Wohn- und Gewerbezwecke
    Leitsatz: 1. Auf Eigenbedarf kann sich der Vermieter nach Art. 232 § 2 Abs. 3 Satz 3 EGBGB (in der Anlage I des Einigungsvertrages) dann berufen, wenn der Ausschluß des Kündigungsrechts angesichts seines Wohnbedarfs und seiner sonstigen Interessen eine Härte bedeuten würde und auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zu rechtfertigen wäre. 2. Umstände auf seiten des Mieters, die für diesen eine vergleichbare Härte bedeuten, führen hier nicht zum Ausschluß der Eigenbedarfskündigung.
    KreisG Potsdam
    05.09.1991
  6. BReg. 2 Z 95/91 - Wohnungseigentum; Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum mit Bildung einer weiteren Wohnung
    Leitsatz: Soll gemeinschaftliches Eigentum (hier: der Speicher) in Sondereigentum umgewandelt und eine weitere Wohnung daraus gebildet werden, so ist dazu die Zustimmung (Bewilligung) der an einzelnen Wohnungseigentumsrechten dinglich Berechtigten auch dann erforderlich, wenn an diesem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.
    BayObLG
    05.09.1991
  7. - I K 169/91 (VG) - Rückübertragungsanspruch; Eigentumserwerb des Investors; Investor; Investitionsvorhaben; Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Der Rückübertragungsanspruch bleibt trotz Erlasses eines Bescheides gem. § 3 a VermG ungeachtet eines Eigentumserwerbs des Investors jedenfalls solange unangetastet, bis ein gerichtliches Verfahren zur Nachprüfung des Bescheides nach § 3 a VermG abgeschlossen ist. 2. Zum Problem des verfassungsrechtlichen Gebots effektiven Rechtsschutzes im Rahmen des § 3 a VermG. 3. Wegen der Rechtsfolge für den Anmelder vermögensrechtlicher Ansprüche darf ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid gem. § 3 a VermG nur abgelehnt werden, wenn die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides feststeht. 4. Ob die Veräußerung eines Grundstückes im Rahmen des § 3 a VermG vom investiven Zweck dieser Vorschrift tatsächlich getragen wird, kann nur aufgrund einer Prognose beurteilt werden, die auf einer umfassenden Ermittlung der tatsächlichen Umstände erfolgt. Dazu gehört die zutreffende und vollständige Ermittlung maßgeblicher Sachverhalte, die Erkennung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und auf deren Grundlage eine Bewertung über den künftigen Verlauf, die nicht als offensichtlich fehlerhaft einzustufen ist. 5. Zur Frage, wann ein Grundstück einem Investitionsvorhaben "dient" und der Erwerb in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Vorhaben steht (hier: gegenseitiger Ausschluß des begünstigten Zweckes).
    KreisG Leipzig
    07.08.1991
  8. 2 T 8/91 - Grundschuldeintragung; Grundstücksbegriff; ungetrennter Hofraum
    Leitsatz: Auf einem sogenannten ungetrennten Hofraum, wie er in den neuen Bundesländern als preußisches Relikt noch vorkommt, kann keine Grundschuld eingetragen werden.
    BezG Erfurt
    31.07.1991
  9. II K 107/91 (VG) - Berechtigung; Besitzeinweisung; Gaststätte; Unternehmen; Rechtsträger; Umwandlung; GmbH; Gründungsgesellschaft; volkseigene Betriebe; Handelsregister
    Leitsatz: 1. Voraussetzung für den Nachweis der Berechtigung im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 6 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist nicht die frühere registerliche Eintragung des Unternehmens. 2. Eine Gaststätte ist ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes. 3. Berechtigter im Sinne der §§ 6, 6 a VermG ist auch der Rechtsträger (hier der Pächter). 4. Eine aufgrund der Umwandlungsverordnung vom 1. März 1990 in die Wege geleitete Gründung einer GmbH kann fehlschlagen, wenn sie zum 1. Juli 1990, an dem noch nicht die in Kapitalgesellschaften umgewandelten volkseigenen Betriebe durch Gesetz in Kapitalgesellschaften umgewandelt wurden, noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.
    KreisG Leipzig
    25.07.1991
  10. RE-Miet 1/91 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Umdeutung
    Leitsatz: 1. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn die Rechtsfrage durch einen nach Erlaß des Vorlagebeschlusses veröffentlichten Rechtsentscheid beantwortet worden ist. 2. Die Umdeutung einer Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage in eine solche wegen beabsichtigter Abweichung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Begründung des Vorlagebeschlusses nicht erkennen läßt, wie das Landgericht über die Rechtsfrage entscheiden wollte. - Negativer Rechtsentscheid -
    BayObLG
    22.07.1991