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Urteil Abgrenzung zwischen Pacht- und Bodennutzungsverträgen
Schlagworte
Abgrenzung zwischen Pacht- und Bodennutzungsverträgen; Kündigungsfrist
Leitsätze
1. Zur Abgrenzung zwischen Pacht- und Bodennutzungsverträgen.
2. Aufgrund von Artikel 232 § 3 Abs. 1 EGBGB leben bei Pachtverträgen die ursprünglichen Bestimmungen - auch vereinbarte Kündigungsfristen - wieder auf (hier: Kündigung eines zeitlich befristeten Pachtvertrages mit Verlängerungsklausel).
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