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Urteil Untätigkeit
Schlagworte
Untätigkeit; Rechtsschutzbedürfnis; Widerspruch; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anmeldeverfahren
Leitsatz
Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch trotz anhängigen Verfahrens nach § 7 AnmeldeVO, wenn die Behörde untätig geblieben ist.
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