Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Umdeutung
Leitsätze
1. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn die Rechtsfrage durch einen nach Erlaß des Vorlagebeschlusses veröffentlichten Rechtsentscheid beantwortet worden ist.
2. Die Umdeutung einer Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage in eine solche wegen beabsichtigter Abweichung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Begründung des Vorlagebeschlusses nicht erkennen läßt, wie das Landgericht über die Rechtsfrage entscheiden wollte. - Negativer Rechtsentscheid -
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