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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum mit Bildung einer weiteren Wohnung
Leitsatz
Soll gemeinschaftliches Eigentum (hier: der Speicher) in Sondereigentum umgewandelt und eine weitere Wohnung daraus gebildet werden, so ist dazu die Zustimmung (Bewilligung) der an einzelnen Wohnungseigentumsrechten dinglich Berechtigten auch dann erforderlich, wenn an diesem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.
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