Urteil Berechtigung
Schlagworte
Berechtigung; Besitzeinweisung; Gaststätte; Unternehmen; Rechtsträger; Umwandlung; GmbH; Gründungsgesellschaft; volkseigene Betriebe; Handelsregister
Leitsätze
1. Voraussetzung für den Nachweis der Berechtigung im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 6 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist nicht die frühere registerliche Eintragung des Unternehmens.
2. Eine Gaststätte ist ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes.
3. Berechtigter im Sinne der §§ 6, 6 a VermG ist auch der Rechtsträger (hier der Pächter).
4. Eine aufgrund der Umwandlungsverordnung vom 1. März 1990 in die Wege geleitete Gründung einer GmbH kann fehlschlagen, wenn sie zum 1. Juli 1990, an dem noch nicht die in Kapitalgesellschaften umgewandelten volkseigenen Betriebe durch Gesetz in Kapitalgesellschaften umgewandelt wurden, noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.
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