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C 100/91 - Vorkaufsrecht; Erholungsgrundstück; DatscheLeitsatz: Ein Vorkaufsrecht nach § 20 Vermögensgesetz steht den Mietern/Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Erholungsgrundstücken nicht zu, wenn die Grundstücke weder staatlich verwaltet sind noch ein Anspruch auf Rückübertragung besteht.KreisG Altentreptow20.12.1991
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24 Z 226/90 - Eigenbedarfskündigung; Westgrundstück; GebäudeeigentumLeitsatz: 1. Zum rechtfertigenden Eigenbedarf vor dem 31.12.1992. 2. Zur Frage, ob der Entzug eines Einfamilienhauses durch Zwangsmaßnahmen eine Eigenbedarfskündigung stützen kann. 3. Eigenbedarf bei selbständigem Gebäudeeigentum.Kreisgericht Oranienburg27.11.1991
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1 U 15/91 - Vormerkung für Rückübertragungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Veräußerungsverbot gegen Verfügungsberechtigten; Belastungsverbot für Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Verfügungsverbot über restitutionsbelastetes Grundstück; Machtmissbrauch durch Aufbau-Enteignung; SeilschaftshandelnLeitsatz: 1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 1 VermG kann nicht im Wege der Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. 2. Zur Sicherung des schuldrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Erlaß eines gerichtlichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes mit dinglicher Wirkung grundsätzlich zulässig. 3. Die ordnungsgemäße Anmeldung eines Rückübertragungsanspruches allein kann noch nicht den im Wege eines gerichtlichen Verfügungsverbotes sicherungsfähigen gesetzlichen Unterlassungsanspruch begründen; dafür bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung des Rückübertragungsanspruches selbst und dessen Gefährdung. An Darlegung und Glaubhaftmachung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. 4. Ein Anhaltspunkt dafür, daß eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz dennoch von dem Regelungsbereich des § 1 Abs. 2 und/oder Abs. 3 VermG erfaßt wird, liegt vor, wenn der Alteigentümer glaubhaft gemacht hat, vom Enteignungsverfahren keine Kenntnis erlangt zu haben; insofern scheidet die Möglichkeit einer Enteignung durch Machtmißbrauch nicht von vornherein aus. 5. Zum Seilschaftshandeln.BezG Gera19.11.1991
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RE-Miet 2/91 - Rechtsentscheidvorlage; nachträgliche Unzulässigkeit bei übereinstimmender HauptsacheerklärungLeitsatz: Eine Vorlage zum Rechtsentscheid wird unzulässig, wenn die Parteien nach Erlaß des Vorlagebeschlusses übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären (Aufgabe von BayObLG, NJW 1981, 580).BayObLG07.11.1991
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BReg. 2 Z 137/91 - Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum als Teileigentum; Ausweisung von Teileigentum als Gemeinschaftseigentum; Teileigentum an Kellerräumen; Sondernutzungsrecht an KellerräumenLeitsatz: 1. Es ist zulässig, daß an bestimmten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Sondereigentum in der Form von Teileigentum begründet wird und weitere Räume, an denen Sondereigentum in der Form von Teileigentum oder auch in der Form von Wohnungseigentum begründet werden könnte, als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen wird ("Kellermodell"). 2. Es handelt sich zwar um eine Umgehung der vom Gesetz nahegelegten Gestaltung, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird; jedoch verstößt dies nicht gegen ein gesetzliches Verbot.BayObLG07.11.1991
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4 U 24/91 - Kündigung; Kündigungsgrund; Nutzungsverhältnis; Unzumutbarkeit der FortsetzungLeitsatz: Ein längerfristiges Nutzungsverhältnis kann aus wichtigem Grund - selbst bei fehlendem Verschulden des anderen Teils - dann fristlos gekündigt werden, wenn einem Vertragsteil unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, das Schuldverhältnis fortzusetzen.HansOLG Hamburg04.11.1991
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V 428/89 - Grundstücksveräußerung; Restkaufgeldstundung; SchenkungssteuerLeitsatz: Stundet der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer einen nicht unerheblichen Teil des Kaufpreises für einen längeren Zeitraum nach dem Lastenwechsel, so liegt darin insoweit eine Schenkung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.FG Berlin29.10.1991
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5 Ws (B) 100/91 - Modernisierung; Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen; ortsübliche Vergleichsmiete; MietspiegelLeitsatz: 1. Kann der Vermieter infolge der Modernisierung der Wohnung ohne Verstoß gegen § 5 Abs. 1 WiStG eine erhöhte Miete verlangen, so ist er nicht berechtigt, seine laufenden Aufwendungen für die Modernisierung über § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG nicht weiter (nämlich bis zu 50 % der bereits erhöhten Vergleichsmiete) auf den Mieter abzuwälzen. 2. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete reicht der Mietspiegel allein nicht aus. Er vermittelt lediglich Richtwerte und enthebt das Gericht nicht der Verpflichtung, die Vergleichsmiete im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.KG, 5. Senat für Bußgeldsachen28.10.1991
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4 U 130/91 - Hausratversicherung; Gefahrenerhöhung; Schlüsselverlust; GefahrabwendungspflichtLeitsatz: Wenn ein Versicherungsnehmer bemerkt, daß ein Schlüssel abhanden gekommen ist, muß er unverzüglich das Schloß auswechseln lassen.HansOLG Hamburg23.10.1991
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RE-Miet 3/91 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; VergleichswohnungenLeitsatz: Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen begründet, so ist die Benennung von Vergleichswohnungen nicht auf eine bestimmte Höchstzahl beschränkt.BayObLG25.09.1991