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12.O.197/91 - Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsverhältnis; AufhebungLeitsatz: 1. Ein rechtliches Interesse, eine der Rechtskraft unterliegende feststellende Entscheidung über eine bloße Vorfrage zu erhalten, besteht regelmäßig nicht. 2. Ist ein sogenanntes Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist bestimmt, daß das Nutzungsverhältnis nur durch einvernehmliche Aufhebung zu beenden sei, so kann diese Bestimmung seit dem 3. Oktober 1990 keine Gültigkeit mehr beanspruchen. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses in den neuen Bundesländern.LG Berlin04.11.1991
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65 S 35/91 - Kündigung; ZweckentfremdungLeitsatz: Wird der Vermieter von der Verwaltungsbehörde aufgefordert, eine zweckfremd vermietete Wohnung wieder einer Wohnnutzung zuzuführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, auch wenn ihm das Fehlen der Zweckentfremdungsgenehmigung bei Vertragsabschluß bekannt war.LG Berlin01.11.1991
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64 S 197/91 - Verjährungsfrist für AufwendungsersatzanspruchLeitsatz: § 558 BGB gilt auch für Schadensersatzansprüche, die sich daraus ergeben, daß der Mieter Verwendungen auf die Mietsache gemacht hat, die sonst von Dritten (hier: der Wohnungsbau Kreditanstalt Berlin im Rahmen von Mietermodernisierungen) mitfinanziert werden.LG Berlin01.11.1991
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67 S 214/91 - Kündigung; Beleidigung; Formalbeleidigung; Sozialklausel; Kündigungswiderspruch; Fortsetzungsverlangen; HärtefallLeitsatz: 1. Bedient sich der Vermieter gegenüber dem Mieter einer vulgären Ausdrucksweise, berechtigt ihn eine im gleichen Ton erfolgte Widerrede des Mieters nicht zur fristlosen Kündigung. 2. Hohes Alter des Mieters indiziert bereits in gewisser Weise die Annahme eines einen Kündigungswiderspruch und ein Fortsetzungsverlangen rechtfertigenden Härtefalls.LG Berlin31.10.1991
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66 S 62/91 - Modernisierung; Duldungsanspruch; Modernisierungsankündigung; Härteklausel; Vertragstreue; Fälligkeit des DuldungsanspruchsLeitsatz: 1. Zur Frage, inwieweit Modernisierungsmaßnahmen mit dem Gebot der Vertragstreue in unvereinbarem Widerspruch stehen (Abgrenzung zur RE KG vom 22.6.1981). 2. Duldungsanspruch nach § 541 b BGB auch noch längere Zeit nach Ankündigung.LG Berlin28.10.1991
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66 S 78/91 - Modernisierungsmaßnahme; finanzielle Härte/Modernisierung; Einkommen des Mieters; Zumutbarkeitsprüfung; Duschbad mit WC; Einzimmerwohnung; Aufwendungsersatzanspruch bei ModernisierungLeitsatz: 1. Eine Modernisierungsmaßnahme ist für den Mieter nicht schon dann unzumutbar, wenn die zu erwartende Mietzinserhöhung zu einer Verdoppelung des bisher geschuldeten Mietzinses führt; es kommt im Rahmen der nach § 541 b Abs. 1 BGB vorzunehmenden Zumutbarkeitsprüfung vielmehr auf das jeweilige Einkommen des Mieters, nicht aber auf von dessen individueller Belastbarkeit unabhängige objektive Schranken einer Mietzinserhöhung an. 2. Der Einbau eines Duschbades mit WC ist bei einer Einzimmerwohnung, die weder über eine Innentoilette noch über eine Waschmöglichkeit verfügt, auch dann zu dulden, wenn hierdurch die Fläche der Küche halbiert wird. 3. Ein Vorschußanspruch nach § 541 b Abs. 3 BGB besteht nicht für die Beseitigung völlig unbestimmter, erst in Zukunft und nur möglicherweise im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen eintretender Schäden.LG Berlin28.10.1991
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64 S 194/91 - Leistungsbestimmung; Mietzahlung; Heizkostenvorschüsse; Verwalter; WohnungseigentumsverwalterLeitsatz: Zahlungen des Mieters einer Eigentumswohnung an den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage auf mietvertraglich vereinbarte Heizkostenvorschüsse führen nicht zur Erfüllung des mietvertraglichen Anspruches des Vermieters. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter/Eigentümer seine Verpflichtung gegenüber der Miteigentümergemeinschaft, Wohngeld zu zahlen, nicht erfüllt.LG Berlin25.10.1991
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63 S 219/91 - Eigenbedarfskündigung; Kündigungserklärung; Wohnbedarf; HärteLeitsatz: 1. Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs, weil er die bisher vermietete Wohnung mit seiner gewachsenen Familie künftig zusammen mit der benachbarten eigenen Wohnung nutzen will, so braucht er im Kündigungsschreiben nicht anzugeben, wie er das Wohnen seiner Familie in den beiden Wohnungen zu organisieren gedenkt. 2. Zur Abwägung des Eigennutzungsinteresses des Vermieters mit gesundheitlichen Belangen des Mieters im Rahmen von § 556 a BGB.LG Berlin25.10.1991
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67 S 270/91 - Berufung; Mindestbeschwer; Beschwer; rechtliches Gehör; schriftliches VerfahrenLeitsatz: 1. Statthafte Berufung auch ohne erforderliche Mindestbeschwer bei Verletzung des rechtlichen Gehörs. 2. Ein schriftliches Verfahren ist auch dann ein schriftliches Verfahren, wenn ein Gericht im schriftlichen Verfahren entscheidet, ohne sich darüber bewußt zu sein.LG Berlin24.10.1991
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64 S 171/91 - VorvertragLeitsatz: 1. Sagt der Vermieter dem Nachmietinteressenten bei einer Rücksprache mit diesem in Gegenwart der Vormieterin zu, daß er mit jenem einen Mietvertrag machen werde, sobald die Vormieterin gekündigt habe, so ist damit ein Vorvertrag über den abzuschließenden Mietvertrag selbst dann zustande gekommen, wenn eine Eintragung über die Miethöhe noch nicht erfolgt ist, der Vermieter aber zugesagt hat, daß sich die Miete nur geringfügig erhöhen werde. 2. Aus einem derartigen Vorvertrag hat der Nachmietinteressent einen Anspruch auf Abgabe eines Angebotes auf Abschluß des Mietvertrages, wenn die Vormieterin gekündigt hat.LG Berlin22.10.1991