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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Kündigungserklärung; Wohnbedarf; Härte
Leitsätze
1. Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs, weil er die bisher vermietete Wohnung mit seiner gewachsenen Familie künftig zusammen mit der benachbarten eigenen Wohnung nutzen will, so braucht er im Kündigungsschreiben nicht anzugeben, wie er das Wohnen seiner Familie in den beiden Wohnungen zu organisieren gedenkt.
2. Zur Abwägung des Eigennutzungsinteresses des Vermieters mit gesundheitlichen Belangen des Mieters im Rahmen von § 556 a BGB.
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