Urteil Vorvertrag
Schlagworte
Vorvertrag
Leitsätze
1. Sagt der Vermieter dem Nachmietinteressenten bei einer Rücksprache mit diesem in Gegenwart der Vormieterin zu, daß er mit jenem einen Mietvertrag machen werde, sobald die Vormieterin gekündigt habe, so ist damit ein Vorvertrag über den abzuschließenden Mietvertrag selbst dann zustande gekommen, wenn eine Eintragung über die Miethöhe noch nicht erfolgt ist, der Vermieter aber zugesagt hat, daß sich die Miete nur geringfügig erhöhen werde.
2. Aus einem derartigen Vorvertrag hat der Nachmietinteressent einen Anspruch auf Abgabe eines Angebotes auf Abschluß des Mietvertrages, wenn die Vormieterin gekündigt hat.
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