« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 321)

  1. 62 S 211/91 - Mietfälligkeit; Leistungszeitpunkt; Kündigung; Zahlungsverzug; Heilung; Schonfrist
    Leitsatz: 1. Zur Fälligkeit des Mietzinses bei Bestimmung eines von der gesetzlichen Regelung abweichenden Leistungszeitpunktes. 2. Durch Begleichung fälliger Rückstände unwirksam gewordene Kündigung lebt nicht wieder auf, wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist erneut in Verzug gerät.
    LG Berlin
    21.10.1991
  2. 64 S 327/90 - Wohnraumnutzbarkeit; Aussentoilette; preisgebundener Wohnraum; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen; Baualter; Interpolation
    Leitsatz: 1. Auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbarer Wohnraum i. S. d. § 16 Abs. 2 II. WoBauG ist derjenige, der weder eine Küche noch eine Toilette aufweist. Auf die Möglichkeit, eine Außentoilette zu benutzen, ist dabei nicht abzustellen. 2. Zur Frage, ob Wohnraum, der teilzerstört war, nach Wiederherstellung dem MHG allein oder dem MHG in Verbindung mit dem GVW unterliegt. 3. Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens gem. § 2 Abs. 2 S. 4 MHG durch Benennung von Vergleichswohnungen reicht es aus, wenn die Namen der Wohnungsinhaber, Adresse, Geschoß und Quadratmeterpreis der Wohnungen angegeben werden. Die Komfortmerkmale der Vergleichswohnungen brauchen nicht angegeben zu werden. 4. Liegt die Wohnung in der Nord/Ost- bzw. Süd/Ost-Richtung, so ist eine Interpolation der von dem Sachverständigen für die direkten Himmelsrichtungen verwendeten Bewertungen nicht zu beanstanden. 5. Das Baualter allein ist kein entscheidendes Abgrenzungskriterium für Vergleichswohnungen.
    LG Berlin
    18.10.1991
  3. 67 T 112/91 - Mietverhältnisfortsetzung; Mieteintrittsrecht; Familienangehöriger
    Leitsatz: 1. Ein vom Mieter wie ein Pflegekind in die Wohnung aufgenommener Dritter ist jedenfalls dann nach dem Ableben des Mieters berechtigt, als Angehöriger in den Mietvertrag einzutreten, wenn vertraglich ver-einbart wurde, daß er zur Familie des Mieters gehört. 2. Bei der Aufnahme eines Familienangehörigen empfiehlt es sich, das Rechtsverhältnis im Innenverhältnis als Untermietverhältnis auszugestalten.
    LG Berlin
    14.10.1991
  4. 67 T 112/91 - Mietverhältnisfortsetzung; Mieteintrittsrecht; Eintrittsrecht; Familienangehöriger; Pflegekind
    Leitsatz: Ein Pflegekind kann nach Versterben der Pflegemutter jedenfalls dann einen Anspruch auf Eintritt in deren Wohnungsmietverhältnis haben, wenn in diesem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, daß das Pflegekind zur Familie der Mieterin gehört.
    LG Berlin
    14.10.1991
  5. 64 S 95/91 - Betriebskostenerhöhung; Abrechnungszeitraum; Rumpfjahr; Müllbeseitigungskosten; Stromkosten; Kanalbenutzungskosten; Gebäude-Vielschutzversicherung; Hausverwaltungskosten; Betriebskostenvorschüsse; Vorauszahlungen; Nachforderung von Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Die Abrechnung von Betriebskosten nach einem "Rumpfjahr" ist grundsätzlich unzulässig. 2. Die Abrechnung nach einem Rumpfjahr ist auch dann ohne Zustimmung des Mieters nicht zulässig, wenn sie die Anpassung an die in anderen Mietverträgen vereinbarten Abrechnungszeiträume bezweckt. 3. Die Kosten für "BSR-Mülltonne" sind dann nicht umlagefähig, wenn zugleich in dem Mietvertrag vereinbart worden ist, daß der Mieter den gewerblichen Müll auf seine Kosten zu entfernen hat. 4. Zu den Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Räume und Treppenhäuser sowie der technischen Anlagen des Projektes gehören auch die darauf entfallenden Stromkosten. 5. Unter den Kosten der Kanalbenutzung sind nur die Entwässerungskosten zu verstehen. 6. Die Kosten der Gebäude-Vielschutzversicherung umfassen nur die Sachversicherungskosten, nicht dagegen die Kosten der Gebäude-Haftpflichtversicherung. 7. In einem Mietvertrag über Gewerberaum kann auch die Umlage der Kosten der Hausverwaltung vereinbart werden. Die Umlage der Hausverwaltungskosten ist auch dann wirksam, wenn der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten diese Kosten bei weitem nicht abdeckt. 8. Zu niedrig bemessene Vorschußbeträge hindern den Vermieter grundsätzlich nicht an der Nachforderung des durch die Vorschüsse nicht gedeckten Betriebskostenanteils.
    LG Berlin
    11.10.1991
  6. 64 S 230/91 - Kündigung; Stellplatznutzung
    Leitsatz: Sieht ein Mietvertrag die Nutzung einer Fläche als Einstellplätze für Kraftfahrzeuge vor, und wird die Fläche von Untermietern vertragswidrig als Kfz-Werkstätte benutzt, stellt dies einen Grund für die fristlose Kündigung des Haupt-Mietvertrages dar.
    LG Berlin
    11.10.1991
  7. 67 S 272/91 - Beschwerdewert; Aufhebungsklage; Nutzungsverhältnis; Wochenendgrundstück; Erholungsgrundstück; Eintritt des Berechtigten; Prozessführungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert einer Aufhebungsklage, die auf die Beendigung eines unbefristeten Nutzungsverhältnisses über ein Wochenendgrundstück gerichtet ist, bestimmt sich nach dem 25fachen des vereinbarten Jahresentgeltes. 2. Der Berechtigte tritt erst mit Bestandskraft des Aufhebungsbescheides über die Anordnung der staatlichen Verwaltung in ein im Rahmen der staatlichen Verwaltung begründetes Nutzungsverhältnis ein. Vor diesem Zeitpunkt ist er für eine Aufhebungsklage nach § 314 ZGB nicht prozeßführungsbefugt.
    LG Berlin
    10.10.1991
  8. 58 S 133/91 - Maklervertrag; Wohnungsvermittlung; Maklerhonorar; Rückforderungsanspruch; Verjährung
    Leitsatz: 1. Die Vermittlung einer Wohnung ohne Verwendung des in § 5 der Verordnung zur Ermittlung der Entgelte für Wohnungs- und Zimmervermittlung vom 8. Oktober 1956 vorgesehenen besonderen Vertragsmusters ist formwirksam. Dem steht auch nicht die Zweite Preis-freigabeverordnung vom 12. Mai 1982 entgegen (gegen Band GE 1991, 224). 2. Im Einzelfall kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn das verwendete Vertragsformular nur unwesentlich von dem in der Verordnung vorgesehenen Vertragsmuster abweicht. 3. Die am 1. Januar 1991 durch Art. 7 des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft getretene Verlängerung der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Mieters auf 4 Jahre gilt nicht rückwirkend für solche Ansprüche, deren Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung bereits abgelaufen war.
    LG Berlin
    10.10.1991
  9. 12 O 281/91 - Zuständigkeit; Räumungsverlangen
    Leitsatz: Amtsgerichtliche Zuständigkeit bei Räumungsverlangen für insgesamt zu Wohnzwecken genutztes Grundstück mit Einfamilienhaus.
    LG Berlin
    08.10.1991
  10. 61 S 498/90 - preisgebundener Neubau; Betriebskostenabrechnung; Schriftform; automatische Einrichtung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter preisgebundenen Neubauwohnraums kann von dem Mieter mit einer Betriebskostenabrechnung einen durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Umlegungsbetrag nur dann mit Erfolg nachfordern, wenn die Abrechnung im Sinne von § 10 Abs. 1 WoBindG hinreichend berechnet und erläutert ist und die gesetzliche Schriftform wahrt. 2. Eine solche von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Hausverwaltung mit Hilfe automatischer Einrichtung erstellte Betriebskostenabrechnung wahrt die gesetzliche Schriftform nicht, wenn die maschinell hergestellte Unterschrift nur die Firma der Gesellschaft wiedergibt, nicht aber - auch - den Namen der natürlichen Person, die für den Inhalt der Erklärung verantwortlich zeichnet (im Anschluß an LG Berlin GE 1983, 917, und GE 1990, 659).
    LG Berlin
    07.10.1991