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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Zweckentfremdung
Leitsatz
Wird der Vermieter von der Verwaltungsbehörde aufgefordert, eine zweckfremd vermietete Wohnung wieder einer Wohnnutzung zuzuführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, auch wenn ihm das Fehlen der Zweckentfremdungsgenehmigung bei Vertragsabschluß bekannt war.
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