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Urteil Leistungsbestimmung
Schlagworte
Leistungsbestimmung; Mietzahlung; Heizkostenvorschüsse; Verwalter; Wohnungseigentumsverwalter
Leitsatz
Zahlungen des Mieters einer Eigentumswohnung an den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage auf mietvertraglich vereinbarte Heizkostenvorschüsse führen nicht zur Erfüllung des mietvertraglichen Anspruches des Vermieters. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter/Eigentümer seine Verpflichtung gegenüber der Miteigentümergemeinschaft, Wohngeld zu zahlen, nicht erfüllt.
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