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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 772)

  1. 316 O 135/00 - Zurückbehaltungsrecht an Mietkaution; Kostenerstattungsanspruch
    Leitsatz: Der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.
    LG Hamburg
    24.10.2000
  2. 64 S 254/00 - Zurückbehaltungsrecht nicht in unbeschränkter Höhe; Mietmängel
    Leitsatz: Behält der Mieter wegen Mängeln der Mietsache über einen längeren Zeitraum einen Teil der Miete ein (das Drei- bis Fünffache der Minderung), darf das Zurückbehaltungsrecht insgesamt die Höhe der Beseitigungskosten nicht überschreiten.
    LG Berlin
    20.10.2000
  3. 65 S 237/99 - Ausschließliche Tilgungsbestimmung des Vermieters durch AGB unwirksam; Leistungsbestimmung; Verrechnung der Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Eine Vertragsbestimmung, wonach sämtliche Zahlungen des Mieters zunächst auf Zinsen und Kosten zu verrechnen sind und eine anderweitige Leistungsbestimmung durch den Mieter ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 554 b BGB und § 9 AGBG. 2. Eine Formularklausel, wonach bei Zahlungsverzug des Mieters Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz "gefordert werden können", ist wirksam.
    LG Berlin
    20.10.2000
  4. 64 S 257/00 - Unwirksamkeit der nicht aufgeschlüsselten Heizkostenabrechnung; Wartungskosten für Feuerlöscher und - pumpen als sonstige Betriebskosten; volle Umlagefähigkeit der Hauswartskosten; Betriebskostenunterlagen-Einsicht
    Leitsatz: 1. Eine Heizkostenabrechnung ist unwirksam, wenn sämtliche Kosten in einem Gesamtbetrag angegeben sind, ohne sie entsprechend den in § 7 Abs. 2 bzw. § 8 Abs. 2 HeizkV aufgeführten Kostenarten aufzugliedern. 2. Wartungskosten für Feuerlöscher und Pumpen sind als kalte Betriebskosten umlagefähig. 3. Die Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung, die durch den Hauswart erfolgt, sind zumindest dann als Hauswartskosten umlagefähig, wenn sonst doppelt so hohe Kosten durch ein Fremdunternehmen entstehen würden. 4. Hat die Hausverwaltung dem Mieter vier Termine zur Einsicht in die Betriebskostenunterlagen angeboten, der Mieter aber keinen der Termine wahrgenommen, kann er sich nicht mehr darauf berufen, daß ihm infolge Verweigerung der Einsichtnahme eine substantiierte Stellungnahme zu den Betriebskosten nicht möglich sei.
    LG Berlin
    17.10.2000
  5. 64 S 213/00 - Keine Nebenkostenvorschüsse nach Abrechnungsreife; Sollvorschüsse
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen des Vermieters und nicht die vom Mieter geschuldeten Sollvorschüsse enthält.
    LG Berlin
    13.10.2000
  6. 65 S 563/99 - Kündigung durch Betreuer nur mit vorheriger Zustimmung des Vormundschaftsgerichts
    Leitsatz: Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Betreuer ohne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist nichtig.
    LG Berlin
    13.10.2000
  7. 311 S 184/98 - Mieterhöhung; Mieterhöhungsvereinbarung; Wohnfläche; Fehlen der Geschäftsgrundlage; Anpassung; Mietzins
    Leitsatz: Eine Mieterhöhungsvereinbarung ist nach den Grundsätzen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, wenn die Vertragsparteien irrig eine zu große Wohnfläche angenommen haben. In diese Anpassung sind auch bereits erbrachte Leistungen des Mieters einzubeziehen.
    LG Hamburg
    13.10.2000
  8. 311 S 184/99 - Fehlerhafte Wohnfläche; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Mietvertragsanpassung
    Leitsatz: Legen die Parteien bei der Vereinbarung einer Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis irrig eine zu große Wohnfläche zugrunde, ist nach den Grundsätzen zum Fehlen der Geschäftsgrundlage die Anpassung der Abrede an die tatsächlichen Gegebenheiten geboten. Da die Grundlage für die Vereinbarung zum Teil von Anfang an gefehlt hat, sind auch schon erbrachte Leistungen des Mieters anzupassen. Dem Mieter steht daher ein Anspruch auf Erstattung der Überzahlung zu.
    LG Hamburg
    13.10.2000
  9. 62 S 234/00 - Verkehrslärm in der Großstadt als Mangel; Beweislast für Lärm
    Leitsatz: 1. Die übliche Zunahme von Verkehr in einer Großstadt und die daraus folgende Lärmbelastung stellt keinen Mangel der Mietsache dar. 2. Anders kann es sein, wenn aus einer ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße geworden ist; dies ist vom Mieter substantiiert darzulegen.
    LG Berlin
    12.10.2000
  10. 11 S 301/99 - ZGB; Garage; DDR-Mietvertrag; Rückgabepflicht; Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Eine im Geltungsbereich des ZGB der DDR vom Mieter vorgenommene Verbesserung der Mietsache durch Errichtung einer Garage ist von ihm bei Vertragsende nicht rückgängig zu machen. Anderes gilt bei Vergrößerung einer Gartenterrasse.
    LG Potsdam
    12.10.2000