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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 772)

  1. 64 S 1/00 - Kein Nachschieben von Mieterhöhungsbegründungsmitteln; Modernisierungsmieterhöhung; Wärmebedarfsberechnung
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung gem. § 3 MHG wegen Wärme dämmaßnahmen ist nur dann wirksam, wenn ihr eine Wärmebedarfsberechnung beigefügt worden ist. 2. Eine Mieterhöhungserklärung kann zwar auch noch im Prozeß nachgeholt werden; das setzt jedoch voraus, daß insoweit eine neue materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben wird. Die bloße Klageerhebung unter Hinweis auf die vorangegangene Mieterhöhungserklärung reicht nicht aus.
    LG Berlin
    27.10.2000
  2. 64 S 200/00 - Abrechnungspflicht über Betriebskosten nach Veräußerung
    Leitsatz: Der in das Mietverhältnis gem. § 571 BGB eintretende Erwerber muß auch dann ein Guthaben aus einer von ihm zu erstellenden Betriebskostenabrechnung an den Mieter auszahlen, wenn er erst während des Abrechnungszeitraumes in das Mietverhältnis eingetreten ist.
    LG Berlin
    27.10.2000
  3. 65 S 65/00 - Betriebskostenabrechnung und Vorwegabzug bei Mischnutzung; nicht erläuterter Zahlungsvorbehalt unbeachtlich; getrennte Kostenerfassung für Gewerberaum
    Leitsatz: 1. Eine pauschale Vorwegerfassung der auf Gewerbeeinheiten entfallenden Betriebskosten nach umbautem Raum ist nur dann zulässig, wenn eine getrennte Kostenerfassung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. 2. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit gem. § 20 Abs. 1 NMV verpflichtet den Vermieter zu einem Umlageschlüssel, der dem unterschiedlichen Verbrauch der Nutzer Rechnung trägt. 3. Bei preisgebundenem Neubau ist insbesondere ein Vorwegabzug für Grundsteuer, Wasserverbrauch, Müllabfuhr und Versicherungen vorzunehmen. 4. Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung "unter Vorbehalt", ohne daß dies näher erläutert wird, gilt als Anerkennung durch den Mieter; ein für den Vermieter nicht nachvollziehbarer Vorbehalt ist gegenstandslos.
    LG Berlin
    27.10.2000
  4. 63 S 2/00 - Mieterhöhung ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung; keine Rechnungsdaten in der Betriebskostenabrechnung; Nachbesserung der Betriebskostenabrechnung trotz Ausschlußfrist; Sollvorschüsse
    Leitsatz: 1. Ergibt sich im öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Mieterhöhung aus den turnusmäßigen Verringerungen der Aufwendungsdarlehen, die bereits in der Anlage zum Mietvertrag mitgeteilt worden waren, so muß der Mieterhöhungserklärung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht beigefügt werden. 2. Wird in einer Mietänderungserklärung auf eine "anliegende Kurzwirtschaftlichkeitsberechnung" Bezug genommen, so muß der Empfänger prüfen, ob sie auch beiliegt und ihr Fehlen dem Absender umgehend mitteilen. Unterläßt er eine entsprechende Anzeige, ist er so zu behandeln, als sei ihm die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch zugegangen. 3. Das Gebot der Erläuterung von Betriebskosten erfordert auch bei preisgebundenem Wohnraum nicht die Bezeichnung von Rechnungsdaten. 4. Ameisen und Wespen sind kein Ungeziefer im Sinne von Nr. 9 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV. 5. Die Berichtigung eines materiellen Fehlers einer Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich auch nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV zulässig (hier: Einstellung von Soll- statt von Ist-Vorschüssen). (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    27.10.2000
  5. 63 S 210/99 - Vereinbarter Umlageschlüssel für Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung; Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag bei einer Eigentumswohnung vorgesehen, daß die Betriebskosten im Verhältnis der Mietfläche zur Gesamtfläche umgelegt werden sollen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters keine Abrechnung nach Miteigentumsanteilen vornehmen.
    LG Berlin
    27.10.2000
  6. 62 S 157/00 - Kein modernes Bad nach Berliner Mietspiegel bei Beheizung lediglich durch Heizstrahler
    Leitsatz: Kann das Bad nur mit einem Heizstrahler erwärmt werden, kommt der Sonderzuschlag "Modernes Bad" (Mietspiegel 1998) nicht in Betracht.
    LG Berlin
    26.10.2000
  7. 62 S 161/00 - Unwirksame Schönheitsreparaturen-Quotenklausel von 100 %
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag eine Quotenhaftungsklausel über Schönheitsreparaturen vereinbart, die eine Abgeltung von 100 % vorsieht, ist die gesamte Klausel unwirksam (Abgrenzung zu LG Berlin GE 1995, 1083; LG Stuttgart WuM 1994, 462).
    LG Berlin
    26.10.2000
  8. 62 S 339/00 - Sollvorschüsse in der Betriebskostenabrechnung; Verrechnung von Teilleistungen des Mieters
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter in eine Betriebskostenabrechnung fiktive Vorschußzahlungen als geleistet eingestellt, kann er Vorschußzahlungen auch für eine abgelaufene Abrechnungsperiode einfordern. Voraussetzung ist jedoch die Wirksamkeit der erfolgten Abrechnung. 2. Teilleistungen des Mieters sind auf die Betriebskostenvorauszahlungen zu verrechnen. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    26.10.2000
  9. 3 S 13/00 - Räumungsklage; Zahlung; Schonfrist; fristlose Kündigung; Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung; Ausschluß
    Leitsatz: Bei einer formularvertraglichen Kombination von Mietvorauszahlungsklausel und Aufrechnungsbeschränkung sind beide Klauseln unwirksam, soweit es dem Mieter dadurch verwehrt ist, eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs durch unverzügliche Aufrechnung oder durch Aufrechnung innerhalb der Schonfrist unwirksam zu machen.
    LG Trier
    26.10.2000
  10. 64 S 269/00 - Erstattungsanspruch für Inseratskosten; Zeitmietverhältnis; befristetes Mietverhältnis; vorzeitige Räumung durch Mieter
    Leitsatz: Der Vermieter, der für eine Weitervermietung der Wohnung nach deren Räumung durch den Mieter während der Dauer des befristeten Mietverhältnisses Zeitungsannoncen schaltet, kann von dem Meter deren Kosten ersetzt verlangen.
    LG Berlin
    24.10.2000