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Urteil Verkehrslärm in der Großstadt als Mangel
Schlagworte
Verkehrslärm in der Großstadt als Mangel; Beweislast für Lärm
Leitsätze
1. Die übliche Zunahme von Verkehr in einer Großstadt und die daraus folgende Lärmbelastung stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
2. Anders kann es sein, wenn aus einer ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße geworden ist; dies ist vom Mieter substantiiert darzulegen.
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