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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 772)
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5 T 180/99 - gesetzlicher Vertreter; Vertreter des unbekannten Eigentümers; unbekannter Eigentümer; Verbot des Selbstkontrahierens; Selbstkontrahieren; vormundschaftsgerichtliche GenehmigungLeitsatz: 1. Der nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellte gesetzliche Vertreter, dessen Wirkungskreis "sämtliche zur Verwaltung erforderlichen Rechtshandlungen" umfaßt, ist auch zur Veräußerung des Grundstücks ermächtigt. 2. Jeder nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellte Vertreter ist vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit, auch, wenn er selbst der Käufer des Grundstücks ist.LG Potsdam27.07.2000
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12 S 19/00 - Verwirkung der Mietzinsansprüche; Minderung; MietminderungLeitsatz: Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch auf Mietzins, wenn er nach früheren Beanstandungen eine Mietminderung weitere eineinhalb Jahre beanstandungslos hinnimmt.LG Köln25.07.2000
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334 S 37/00 - wirtschaftliche Verwertung; Eigentumswohnung; Verkauf; Kündigung; AlterssicherungLeitsatz: Zur Frage einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung i. S. von § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB.LG Hamburg20.07.2000
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03 O 5831/99 - Fremdverwaltung von Grundstücken; AufwendungsersatzLeitsatz: Zum Aufwendungsersatz bei Fremdverwaltung von Grundstücken.LG Leipzig18.07.2000
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1 S 36/00 - Waschbecken; Mieterhöhung; Mietspiegel; BadLeitsatz: Ein Raum kann nur dann als "Bad" i. S. eines tatsächlich vorhandenen Merkmales des Mietspiegels berücksichtigt werden, wenn es auch mit einem Waschbecken ausgestattet ist. Ein vom Mieter eingebautes Waschbecken bleibt für die Wohnwertverbesserung im Zustimmungsverfahren zur Mieterhöhung unbeachtlich.LG Halle14.07.2000
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61 S 129/00 - Keine Berufung gegen Urteile zu Fragen der Tierhaltung; Hundehaltung; Katzenhaltung; StreitwertLeitsatz: Bei einem Urteil auf Duldung oder Unterlassung der Hunde- oder Katzenhaltung beträgt die Beschwer nicht mehr als 800 DM.LG Berlin13.07.2000
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63 S 512/99 - Verpflichtung des Mieters zu laufenden Schönheitsreparaturen unverzüglich bei Bedarf bei Überlassung in unrenoviertem ZustandLeitsatz: Die Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch eine formularmäßige Klausel ist unwirksam, wenn der Mieter zugleich die Verpflichtung übernimmt, "alle je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen", und ihm bei Vertragsbeginn die Wohnung in renovierungsbedürftigem Zustand überlassen worden ist. Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 9 AGBG.LG Berlin11.07.2000
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64 S 79/00 - Kosten für Hauswart und Wartung der Feuerlöscher als Betriebskosten; Handwerkerüberwachung; verlorener SchlüsselLeitsatz: 1. Obliegen dem Hauswart die kleineren Reinigungs- und Pflegearbeiten, die Gewährleistung des Betriebs der Heizung und der Hebeanlage, die Beaufsichtigung von Handwerkern sowie die regelmäßige Inspektion der Feuerlöscheinrichtung, sind die dafür gezahlten Vergütungen als Hauswartskosten gem. Nr. 14 der Anlage 3 zu § 27 II. BV selbst dann umlagefähig, wenn der Nettolohn sich auf 3.500 DM pro Monat beläuft. 2. Die Kosten für die jährliche Wartung der Feuerlöscher einschließlich des Austausches der Feuerlöschflüssigkeit sind als sonstige Kosten gem. Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV umlagefähig. 3. Die Kosten des Austausches des Schließzylinders der Wohnungseingangstür sind jedenfalls dann vom Mieter zu ersetzen, wenn die Gefahr eines Mißbrauchs aufgrund seiner Erklärungen über den nicht zurückgegebenen Schlüssel vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden kann.LG Berlin11.07.2000
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316 S 227/99 - Schimmelpilz; Feuchtigkeitsschäden; Minderung; Mietminderung; Bausubstanz; Beweislast; TauwasserbildungLeitsatz: Kann der Vermieter nicht beweisen, daß neben den Bausubstanzmängeln auch ein vorwerfbares Verhalten des Mieters zur Entstehung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall beigetragen hat, liegt ein Mangel der Mietsache vor, der zur Minderung in Höhe von 8 % berechtigt.LG Hamburg11.07.2000
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64 S 74/00 - Übergabeprotokoll als Indiz für mitvermietete Sachen; Grenzen der Obhutspflicht des Mieters für Hausflur und andere Gemeinschaftseinrichtungen; Haftungsklausel; Streitwert für Mängelbeseitigungsklage; Mängel an Einrichtungsgegenständen; Küchenvermietung nicht ortsüblich; verrutschende undichte Doppelspüle; Mieterhaftung für KinderLeitsatz: 1. Der Mieter, der Beseitigung von Mängeln an Einrichtungsgegenständen der Wohnung verlangt, muß beweisen, daß diese mitvermietet worden sind. Insoweit reicht es nicht aus, sich auf die laut Mietvertrag vermieteten Räume zu berufen, da sich daraus nicht die Einrichtung derselben ergibt. Gegen die Vermietung der Einrichtung spricht, daß diese im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt ist. 2. Der Mieter ist für die Durchfahrt zum Hof des Nachbarhauses selbst dann nicht obhutspflichtig, wenn der Zugang zu dieser von dem gemeinsamen Hof mehrerer Häuser zugänglich ist, zu denen auch dasjenige Haus gehört, in dem die gemietete Wohnung liegt. 3. Die Klausel in einem Wohnungsmietvertrag, wonach sich der Mieter bei der Beschädigung des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen entlasten muß, ist unwirksam. 4. Der Gebührenstreitwert für eine Mangelbeseitigungsklage des Mieters ist mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung anzusetzen.LG Berlin07.07.2000