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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; Mieterhöhungsvereinbarung; Wohnfläche; Fehlen der Geschäftsgrundlage; Anpassung; Mietzins
Leitsatz
Eine Mieterhöhungsvereinbarung ist nach den Grundsätzen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, wenn die Vertragsparteien irrig eine zu große Wohnfläche angenommen haben. In diese Anpassung sind auch bereits erbrachte Leistungen des Mieters einzubeziehen.
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