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Urteil ZGB
Schlagworte
ZGB; Garage; DDR-Mietvertrag; Rückgabepflicht; Beendigung des Mietverhältnisses
Leitsatz
Eine im Geltungsbereich des ZGB der DDR vom Mieter vorgenommene Verbesserung der Mietsache durch Errichtung einer Garage ist von ihm bei Vertragsende nicht rückgängig zu machen. Anderes gilt bei Vergrößerung einer Gartenterrasse.
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