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Urteil Zurückbehaltungsrecht an Mietkaution
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht an Mietkaution; Kostenerstattungsanspruch
Leitsatz
Der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.
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