Urteil Nutzungsherausgabeanspruch des Eigentümers/Mieters gegen Vermieter
Schlagworte
Nutzungsherausgabeanspruch des Eigentümers/Mieters gegen Vermieter; Rückzahlung von Miete an Eigentümer
Leitsätze
1. Die DDR und das rechtsfähige Verkehrsunternehmen Deutsche Reichsbahn haben das Sondervermögen der früheren deutschen Reichsbahn unentgeltlich i. S. d. § 988 BGB erlangt.
2. Die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolgerin hat dem Eigentümer bezogene Nutzungen, u. a. Mietzahlungen, herauszugeben.
3. Das gilt auch dann, wenn der Mieter der Zuordnungsberechtigte Eigentümer ist, da ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis auch zwischen dem Eigentümer und dem mittelbaren Besitzer (Vermieter) besteht.
4. Ein Vertrag, wonach der Eigentümer Mieter sein soll, ist wirksam.
(Leitsätze der Redaktion)
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