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Urteil Bereicherungsansprüche bei Nutzung der Mietsache durch Insolvenzverwalter
Schlagworte
Bereicherungsansprüche bei Nutzung der Mietsache durch Insolvenzverwalter; Verzicht auf Vermieterpfandrecht gilt nicht für Zubehör
Leitsätze
Ein Verzicht auf das Vermieterpfandrecht an den in Geschäftsräumen lagernden Gegenständen erstreckt sich nicht ohne weiteres auf deren Zubehör.
Der Insolvenzverwalter schuldet dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung, wenn er bei Mietvertragsende das Mietobjekt nicht räumt, sondern es als Lager für an Gegenständen des Schuldners interessierte Dritte benutzt.
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