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Urteil Einsicht in Abrechnungsunterlagen
Schlagworte
Einsicht in Abrechnungsunterlagen; Jahresabrechnung; Wohngeld; Belegkopien; Schikane- und Mißbrauchsverbot
Leitsatz
Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen.
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