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Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 649)
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BVerwG 8 C 2.04 - LAROV; Zuständigkeitsvereinbarung; Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs; Überführung von Wohngrundstücke eines städtischen Wohnungsunternehmens in Volkseigentum; Unternehmenssitz in Berlin-WestLeitsatz: § 25 Abs. 1 Satz 3 VermG ermöglicht es dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen nur, in besonderen Einzelfällen Verfahren an sich zu ziehen, nicht aber, durch eine Vereinbarung zwischen dem Land und einem Landkreis entgegen der durch die VermGDVO geregelten Zuständigkeit alle bis zu einem bestimmten Datum bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen noch anhängigen Verfahren zur weiteren Bearbeitung dem Landesamt zu übertragen. Werden die im Beitrittsgebiet gelegenen Wohngrundstücke eines städtischen Wohnungsunternehmens in Volkseigentum überführt, so handelt es sich auch dann um eine Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs und nicht um eine Schädigung nach dem Vermögensgesetz, wenn das Unternehmen schon vor der Teilung Berlins in der Rechtsform einer GmbH organisiert war und seinen Verwaltungssitz im Westteil der Stadt hatte.BVerwG23.02.2005
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BVerwG 7 B 146.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; Exzess deutscher StellenLeitsatz: Für Enteignungen in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1994 ist eine besatzungshoheitliche Grundlage auch dann anzunehmen, wenn die Enteignung von deutschen Stellen in exzessiver Auslegung oder willkürlicher Anwendung von Enteignungsgrundlagen vorgenommen wurde.BVerwG10.02.2005
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BVerwG 7 C 19.03 - Wertausgleich; Abschläge vom Aufwendungsersatz bei investiver VeräußerungLeitsatz: Bei investiven Veräußerungen sind Abschläge gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG nur bis zur Veräußerung vorzunehmen. Der Verfügungsberechtigte, dem nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Ziff. 2 HypAblV aufgegeben worden ist, den Wertausgleich aus dem verbleibenden Verkaufserlös an den Entschädigungsfonds zu zahlen, wird durch die fehlerhafte Berechnung dieses Wertausgleichs nicht in seinen Rechten verletzt.BVerwG27.01.2005
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BVerwG 7 C 12.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rechtsgeschäft zur Abwendung einer besatzungshoheitlichen EnteignungLeitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung auch solcher Vermögenswerte aus, die der Eigentümer durch rechtsgeschäftliche Verfügung verloren hat, wenn das Rechtsgeschäft der Abwendung einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage diente.BVerwG27.01.2005
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BVerwG 7 B 156.04 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Sittenwidrigkeit wegen groben Missverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts als GegenleistungLeitsatz: 1. Bei der Beurteilung eines groben Mißverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks ist zu berücksichtigen, ob dem Zessionar für den Fall der Ablehnung des Rückübertragungsanspruchs ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, wenn als Gegenleistung für die Abtretung des Restitutionsanspruchs außer einem hinter dem Grundstückswert zurückbleibenden Kaufpreis auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden ist, kommt es auf den durch die Lebenserwartung des Berechtigten bestimmten wirtschaftlichen Wert des Wohnrechts an.BVerwG26.01.2005
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BVerwG 3 C 31.03 - Fernwasserversorgung; örtliche Gemeinschaft; Gemeindebevölkerung; Gemeindegebiet; Daseinsvorsorge; Zuordnungsvorbehalt; Geschäftsanteil; Erlösauskehr; kommunale Selbstverwaltung; Finanzvermögen; Verwaltungsvermögen; kommunales Eigentum; Gesellschaftsanteile; Verteilnetze; VermögenszuordnungLeitsatz: Auch der Betrieb einer Fernwasserversorgung, bei der die örtlichen Verteilernetze nicht im Eigentum des Betreibers stehen, gehört zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG. Für die Zuordnung einer Aufgabe zu den "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" ist darauf abzustellen, ob ein Bezug zur Gemeindebevölkerung oder zum Gemeindegebiet besteht, wem also die im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrgenommene Tätigkeit zugute kommt (funktionsbezogene Betrachtungsweise). Nicht entscheidend ist, ob sich die Anlagen und Einrichtungen, mit denen die Aufgabe wahrgenommen wird, auf dem Gemeindegebiet befinden. Ebensowenig kommt es auf den Umfang der zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Anlagen und sonstigen Betriebsmittel an. § 6 ZOEG enthält keine abschließende Aufzählung von Zuordnungsvorbehalten.BVerwG20.01.2005
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BVerwG 8 C 20.03 - Restitution, Nationalsozialismus, EntschädigungLeitsatz: § 2 NS-VEntschG regelt ausschließlich die Höhe der Entschädigung. Das gilt auch für die neu eingefügte Anrechnungsvorschrift des Satzes 4. Der Restitutionsausschlußgrund des redlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 VermG) greift auch gegenüber einem Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch.BVerwG19.01.2005
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BVerwG 8 B 79.04 - Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss, Rückübertragungsausschluss, unredlicher Erwerb, Anstoß zur Enteignung des aufgrund eines Überlassungsvertrages genutzten GrundstücksLeitsatz: Die Rechtssache wird Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtserwerb als unredlich im Sinne des § 4 Abs. 3 VermG anzusehen ist, wenn der Erwerber den Anstoß zur Enteignung des von ihm aufgrund eines Überlassungsvertrages genutzten Grundstücks gegeben hat. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG10.01.2005
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BVerwG 7 B 111.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Eigentumsgarantie; unzureichende Entschädigung; unlautere Machenschaft; Nichtbeteiligung des Westeigentümers am EnteignungsverfahrenLeitsatz: 1. Art. 14 GG gebietet nicht, daß die Bundesrepublik Deutschland für eigentumsentziehende Maßnahmen der DDR einsteht, die mit einer nach den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG unzureichenden Entschädigung verbunden waren. 2. Die - auch zielgerichtete - Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik wohnenden Eigentümers am Enteignungsverfahren erfüllt nicht den Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaft.BVerwG04.01.2005
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6 A 11220/05.OVG - Eigenanteil der Gemeinde bei AusbaumaßnahmenLeitsatz: 1. Im Straßenausbaubeitragsrecht muß der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, wobei entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen ist (wie Urteil vom 20. August 1986, AS 20, 411 ). 2. Wenn das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweicht von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, ist ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils anzuwenden, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und andererseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht. 3. Der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Gemeindeanteils schließt eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze ein, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (wie Urteile vom 20. August 1986, AS 20, 411 ; und vom 20. August 2002, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35). 4. Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig: 25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr, 35-45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, 55-65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr, 70 % bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr.OVG Rheinland-Pfalz15.12.2005