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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 649 von 649)

  1. 2 Z BR 198/04 - Kein Anspruch auf verwendbare Einzeljahresabrechnung als Betriebskostenabrechnung für Mieter
    Leitsatz: Ein Verwalter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, für eine vermietete Wohnung eine Einzeljahresabrechnung zu erstellen, die unverändert als wirksame Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter verwendet werden kann.
    BayObLG
    04.04.2005
  2. Individualbeschwerden Nr.71916/01, 71197/01 und 10260/02 - nichtamtliche Übersetzung aus dem Französischen - - Einigungsvertrag, Gemeinsame Erklärung, Vermögensgesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Strafrechtliches und Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Europäische Menschenrechtskonvention legt den Vertragsstaaten keine besondere Verpflichtung auf, das Unrecht oder die Schäden wieder gutzumachen, die aus Handlungen herrühren, die von einer ausländischen Besatzungsmacht oder einem anderen Staat begangen worden sind. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie die Rechtsnachfolge der DDR angetreten hat. 2. Art 1. Nr. 1 des Protokolls der EMRK legt den Vertragsstaaten keine Beschränkung auf, nach freiem Ermessen die Bedingungen zu wählen, unter denen sie bereit sind, Eigentumspositionen an enteignete Personen zurückzugeben oder Modalitäten festzulegen, unter denen sie bereit sind, Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen an die Betroffenen zu zahlen. 3. Für Enteignungen zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland bestand auch keine ,,berechtigte Erwartung" i. S. d. Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 der EMRK, daß sich ein Anspruch entweder auf Rückgabe der Vermögenswerte oder auf Ausgleichszahlungen konkretisieren würde. Für Enteignungen nach 1949 bestand ebenfalls keine ,,berechtigte Erwartung", daß sich ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen in einer bestimmten, in einem angemessenen Bezug zum tatsächlichen Grundstückswert stehenden Höhe konkretisieren würde.
    EGMR
    30.03.2005
  3. 2Z BR 239/04 - Sondernutzungsrecht für Aufstellen von Verkaufseinrichtungen umfaßt keine Bewirtung
    Leitsatz: Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfaßt nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten.
    BayObLG
    08.03.2005
  4. 2Z BR 167/04 - Wohnungseigentümer als Beteiligte; Beteiligte; Solaranlage; Warmwasseraufbereitung; bauliche Veränderung; Kostenbeteiligung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers
    Leitsatz: 1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht. 2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im allgemeinen eine bauliche Veränderung. 3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.
    BayObLG
    23.02.2005
  5. 32 C 137/04 - Wohnungsabnahmeprotokoll als Schuldanerkenntnis; Wohnungsübergabeprotokoll
    Leitsatz: Ein individuell gefertigtes Wohnungsübergabe-/Wohnungsabnahme-Protokoll stellt sowohl ein deklaratorisches negatives als auch ein deklaratorisches positives Schuldanerkenntnis dar, worauf beide Mietvertragsparteien ihre Ansprüche bzw. Einwendungen/Einreden stützen können.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.02.2005
  6. 2Z BR 223/04 - Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Grundbucheintragung der Aufhebung eines Sondernutzungsrechts; Teilungserklärung
    Leitsatz: Bei einer Teilung nach § 8 WEG kann der Aufteilende, wenn er Alleineigentümer geblieben ist, ein von ihm begründetes Sondernutzungsrecht auch wieder aufheben Die Aufhebung kann auch durch letztwillige Verfügung geschehen Die erforderliche Außenwirkung tritt jedenfalls mit Testamentseröffnung durch das Nachlaßgericht ein. Die Eintragung der Begründung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch ist nur wegen ihrer Wirkung für und gegen Sonderrechtsnachfolger von Bedeutung. Für einen Gesamtrechtsnachfolger stellt sich nie ein Eintrittsproblem, da er kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten eintritt, vgl. § 1922 BGB für den Erben.
    BayObLG
    09.02.2005
  7. 2Z BR 170/04 - Wohnungseigentum; Unterlassungsanspruch gegen zweckbestimmungswidrige Nutzung von Teileigentum; Bezeichnung des Teileigentums als Laden im Aufteilungsplan und in der Teilungserklärung als verbindliche Zweckbestimmung
    Leitsatz: Der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8.30 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet ist, stört bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mehr als ein Ladengeschäft.
    BayObLG
    09.02.2005
  8. 6 K 535/99 - Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; Freizeitgrundstück
    Leitsatz: 1. Die Zuordnung als Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß das Vermögen unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient und die zweckentsprechende Verwendung öffentlich-rechtlich gesichert ist. 2. Ein Grundstück stellt kommunales Finanzvermögen dar, wenn die Gemeinde mit seiner Hilfe für die Schaffung örtlicher Freizeitmöglichkeiten gesorgt hat, die den Freizeit- und Erholungswert auch für den bloßen Betrachter erhöhten, auch wenn der Grundstückszugang der Allgemeinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar über einen Verein eröffnet war, dessen Mitgliedschaft allen offen stand.
    VG Frankfurt (Oder)
    26.01.2005
  9. 2Z BR 221/04 - Verwalter als Verfahrensstandschafter
    Leitsatz: 1. Der Verwalter kann in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter für die Wohnungseigentümer Ansprüche im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend machen und Zahlung an sich verlangen. 2. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Wohngeld sind Eigentümerbeschlüsse über die entsprechenden Wirtschaftspläne oder Jahresabrechnungen vorzulegen oder zumindest vorzutragen. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht darauf hinzuwirken.
    BayObLG
    25.01.2005