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BVerwG 3 C 30.04 - Entschädigungsbemessung; Einheitswert; Bemessungsgrundlage; Hilfswert; BewertungszeitpunktLeitsatz: Die Bemessungsgrundlage der Entschädigung ist auch dann gemäß § 3 Abs. 1 EntschG aus dem vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswert zu ermitteln, wenn vor dem Bewertungszeitpunkt eingetretene tatsächliche Veränderungen des Grundstücks bei der Einheitswertfestsetzung unberücksichtigt geblieben sind, es sei denn, die Festsetzung erweist sich deshalb als nichtig. Für die Berechnung eines Hilfswertes in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 EntschG ist in diesem Fall kein Raum.BVerwG09.06.2005
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BVerwG 8 B 42.05 - Unternehmensresterestitution; Restitutionsunfähigkeit von weggeschwommenen Vermögenswerten; EigentumsgarantieLeitsatz: Die fehlende Restitutionsfähigkeit von "weggeschwommenen" Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz, wie sie insbesondere für die Unternehmensresterestitution ihren Niederschlag in der Regelung des § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG gefunden hat, berührt den Schutzbereich des Art. 14 GG nicht.BVerwG08.06.2005
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BVerwG 8 C 7.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Privatvermögen; SMAD-Befehl Nr.64; ListenenteignungLeitsatz: In Thüringen führte der durch besonderen Enteignungsbeschluß er-folgte Zugriff auf das Vermögen "der Betriebe der Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher" (SMAD-Befehl Nr. 64 Nr. 1) nach den Richtlinien Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 auch dann zur Erfassung des Privatvermögens der Inhaber oder Gesellschafter von wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn die zum Privatvermögen gehörigen Vermögenswerte nicht listenmäßig gesondert aufgeführt waren.BVerwG25.05.2005
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BVerwG 8 C 6.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; nachträgliche besatzungsrechtliche EnteignungLeitsatz: Die Enteignung eines Grundstücks 13 Jahre nach Gründung der DDR, die im Wege der "Irrtumsberichtigung" erfolgte, beruht nicht mehr auf Besatzungsrecht, wenn das Grundstück zwischenzeitlich durch einen Hoheitsakt der DDR-Behörden dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben worden war.BVerwG25.05.2005
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BVerwG 8 C 3.04 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Zwangslage; Missverhältnis zwischen Kaufpreis und GrundstückswertLeitsatz: Für den Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG ist ein auffälliges Mißverhältnis zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem Wert eines Grundstücks entscheidungserheblich.BVerwG23.05.2005
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BVerwG 7 B 123.04 - Unternehmensrückgabe; Berechnung des Wertes der staatlichen Beteiligung; gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter hinsichtlich der Rückzahlung der staatlichen Beteiligung; TilgungsbeginnLeitsatz: 1. Bei der Berechnung des Wertes der staatlichen Beteiligung und der hieraus fließenden Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 5 c Satz 3 VermG ist nicht auf den Zeitpunkt der Rückübertragung des Unternehmens, sondern den Zeitpunkt der Löschung der staatlichen Beteiligung oder der Anordnung der Übertragung auf die verbleibenden Gesellschafter abzustellen. 2. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der staatlichen Beteiligung ist den Gesellschaftern gesamtschuldnerisch aufzuerlegen. 3. § 8 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 URüV ist in den Fällen der Unternehmenstrümmerrestitution nicht anwendbar. 4. Im Falle der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 VermG ist für den Beginn der Tilgung der 1. Januar des vierten Kalenderjahres maßgebend, das auf die Rückgabe des Unternehmens folgt, und zwar unabhängig davon, ob die Löschung der staatlichen Beteiligung mit der Rückübertragung des Unternehmens zeitgleich erfolgt oder der Rückgabe zeitlich nachfolgt.BVerwG20.05.2005
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BVerwG 7 C 22.04 - Wertausgleich; Aufwendungsersatz; Durchschnittsbildung; Mittelungswert; Freibetrag; Abschreibungen; Modernisierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen; VerschlechterungsverbotLeitsatz: 1. Der Berechtigte ist nur zum Ersatz derjenigen Kosten für vom Verfügungsberechtigten bis zum 2. Oktober 1990 durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswerts verpflichtet, deren Zuordnung zum Vermögenswert durch den Verfügungsberechtigten nachgewiesen ist. 2. Eine gerichtliche Schätzung der Kosten setzt eine ordnungsgemäße Schätzung der zum Wertausgleich berechtigenden Kosten durch den Verfügungsberechtigten voraus.BVerwG19.05.2005
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BVerwG 7 C 18.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Rehabilitierungsrückgabe; Bindungswirkung des RehabilitierungsbescheidesLeitsatz: Ein Rehabilitierungsbescheid entfaltet im nachfolgenden Restitutionsverfahren keine Bindungswirkung zum Nachteil von Verfügungsberechtigten, die am Rehabilitierungsverfahren nicht beteiligt waren (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 21. 03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 14).BVerwG19.05.2005
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BVerwG 3 C 35.04 - Entschädigung; AnteilsdegressionLeitsatz: Die Anteilsdegression im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist nicht nur in den Fällen anzuwenden, in denen der unmittelbar Geschädigte auch derjenige ist, der die Wiedergutmachungsleistung beansprucht (Fortführung des Urteils vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1). Liegt - bezogen auf den Zeitpunkt der Schädigung bis zum Stichtag am 1. Dezember 1994 - ein Fall der Anteilsdegression nach § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG vor und fallen Anteile unmittelbar Geschädigter und damit die entsprechenden Wiedergutmachungsansprüche in der Person eines Leistungsberechtigten zusammen, ist eine Gesamtschau nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG vorzunehmen.BVerwG19.05.2005
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BVerwG 3 C 19.04 - Entschädigungsanspruchsberechtigter; Gesamthandsgemeinschaften; StichtagLeitsatz: Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist der Inhaber der Wiedergutmachungsansprüche, also nicht nur der unmittelbar Geschädigte. Die Gesamtschau nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG setzt voraus, daß mehrere Wiedergutmachungsansprüche bei einem (Anspruchs-) Berechtigten zusammenfallen. Maßgeblicher Stichtag ist das Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994. Sind mehrere Gesamthandsgemeinschaften berechtigt im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG, handelt es sich auch dann nicht um einen Berechtigten im Sinne dieser Regelung, wenn diese Gesamthandsgemeinschaften personen- und anteilsidentisch sind.BVerwG19.05.2005