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  1. 6 A 10105/05.OVG - Gaszentralheizung; Edelstahlrohr; Reinigung; Schornsteinfeger
    Leitsatz: 1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten. 2. Im allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen. 3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.11.2005
  2. OVG 2 B 7.05 - Offenlassung; GebBeitrG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 105, Art. 106; VvB Art. 64 Abs. 1 Satz 2 Baugebührenordnung; Verwaltungsgebühren; Gebührenzweck; Kostendeckung; Vorteilsabschöpfung; Ermächtigungsgrundlage; Bestimmtheitsanforderungender Gebührenzwecke; Wesentlichkeitstheorie; Abgrenzung zur Steuer; Baufreiheit; Funktionslosigkeit von Festsetzungen
    Leitsatz: 1. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Gebührenordnungen muß den Zweck der Gebührenerhebung abschließend nennen. Ein hinsichtlich des Gebührenzwecks "offener" Tatbestand kann aus verfassungsrechtlichen Gründen keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Verfolgung weiterer Gebührenzwecke auf Rechtsverordnungsebene sein. 2. Zu den Bestimmtheitsanforderungen an eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Befreiungsgebühren.
    OVG Berlin
    22.06.2005
  3. VG 31 A 241.04 - Prozessführungsbefugnis; Sachbefugnis; Liquidationsgesellschaft; Unternehmensträger; Bemessung der Entschädigung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Entschädigungsbemessung; Hypothek
    Leitsatz: § 2 Satz 5 Halbsatz 3 NS-VEntschG schreibt die modifizierte Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG, auf den § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 EntschG im Zusammenhang mit der Ermittlung des Reinvermögens verweist, ohne Einschränkung vor.
    VG Berlin
    25.11.2005
  4. VG 29 A 337.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Widmung; Fortbestand des öffentlichen Nutzungsinteresses
    Leitsatz: 1. Unter einer Widmung im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. b VermG wird eine Erklärung der staatlichen Stellen verstanden, daß eine Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Dabei reicht bloßes behördliches Dulden einer bestimmten Nutzung nicht aus. Maßgeblich ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, daß die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. 2. Der Restitutionsausschluß greift nicht ein, wenn vom Fortbestand der zu schützenden Nutzung nicht auszugehen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    17.11.2005
  5. VG 31 A 491.03 - Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Wertermittlung; Unternehmensschädigung
    Leitsatz: Ein Einheitswert oder Ersatzeinheitswert ist i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG unverwertbar, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. v. § 580 Nr. 7 b ZPO vorliegen, deren Berücksichtigung bei der Wertermittlung zu gesetzlich näher bestimmten abweichenden Ergebnissen führt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    11.11.2005
  6. 9 K 4915/98 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Manipulation; staatliche Stelle
    Leitsatz: 1. Hat der private Nutzer eines Grundstücks sehenden Auges die Voraussetzungen einer Enteignung mitgeschaffen, ist dies einer manipulierten Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar. 2. Auch für die außerhalb der Regelbeispiele möglichen Fälle der Unredlichkeit ist in Anlehnung an § 4 Abs. 3 lit. a VermG die fahrlässige Unkenntnis des manipulativen Vorgehens der staatlichen Stellen für die Bejahung der subjektiven Komponente ausreichend. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    07.11.2005
  7. 6 K 1278/99 - Vorratsenteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Baulandenteignung; komplexer Wohnungsbau: Einzelfallunrecht
    Leitsatz: Die Grenze zwischen einer vom Baulandgesetz gedeckten Enteignung und einer unzulässigen und damit den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllenden Vorratsenteignung ist dann überschritten, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme kein konkretes Vorhaben geplant war, sondern eine künftige, nur in groben Umrissen bekannte Nutzung, für die weder eine nähere Planung vorlag noch erkennbar war, daß Mittel und Kapazitäten in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung standen, eigentumsrechtlich gesichert werden sollte. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.10.2005
  8. 2 A 716/05 - Rückgabe von Unternehmensgrundstücken; Unternehmensgrundstück; Erbengemeinschaft; Entschädigungsanspruch; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Quorum
    Leitsatz: Die Rückgabe von Unternehmensgrundstücken nach § 6 Abs. 6 a VermG hat an den "Berechtigten" zu erfolgen, d. h. die in Auflösung befindliche Gesellschaft. Die Rückübertragung direkt an einzelne Gesellschafter ist ausgeschlossen. Ein solcher Rückübertragungsbescheid kann durch die übrigen, übergangenen, Gesellschafter angefochten werden.
    VG Greifswald
    25.10.2005
  9. 1 K 870/00.Me - Einigungsvertrag; Zuordnungsbescheid; Rückübertragung; Restitutionsantrag; Wegfall der Bereicherung
    Leitsatz: 1. Ein auf Grundlage des Einigungsvertrages ergangener Zuordnungsbescheid steht einer Rückübertragung des Vermögenswertes an den Alteigentümer nach Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV grundsätzlich nur entgegen, wenn im Zuordnungsbescheid auch über den Restitutionsantrag entschieden worden ist. 2. Eine Gemeinde, der ein Vermögenswert zugeordnet worden ist, kann gegen einen fristgerecht gestellten Restitutionsantrag keinen Vertrauensschutz geltend machen. 3. Verwaltungsträgern ist es grundsätzlich verwehrt, sich gegenüber einem Leistungsanspruch auf den Wegfall der Bereicherung zu berufen.
    VG Meiningen
    10.10.2005
  10. 1 K 2904/07 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Nutzungsänderung; baulicher Aufwand; Teilfläche
    Leitsatz: 1. Unter baulichem Aufwand i. S. d. Ausschlußtatbestandes des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG sind nur Maßnahmen im Hinblick auf die neue Zweckbestimmung zu verstehen, nicht dagegen Investitionen in das Gebäude in seiner bisherigen Zweckbestimmung. 2. Für die Bewertung, ob der bauliche Aufwand erheblich ist, ist eine vergleichende Betrachtung des früheren und des veränderten Zustandes unter dem Blickwinkel geboten, ob die beanspruchte Sache noch dieselbe ist wie vor den Baumaßnahmen. 3. Der Restitutionsausschlußgrund erfaßt selbständig nutzbare Teilflächen eines Grundstücks nur dann nicht, wenn diese Teilflächen ohne Beeinträchtigung der konkreten, im öffentlichen Interesse liegenden Nutzung abgetrennt werden können. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    22.09.2005