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BVerwG 3 C 1.05 - Rückforderung von Entschädigungsleistungen; Schadensausgleich durch Wiedererlangung der Verfügungsmöglichkeit; fehlende Teilflächen; Bestandsveränderung; EinheitswertLeitsatz: Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz stellt auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar, wenn geringfügige Teilflächen fehlen. Geringfügig sind Bestandsveränderungen, die den Einheitswert unberührt lassen. Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 -, BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14, und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 17).BVerwG17.11.2005
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BVerwG 7 B 73.05 - Ablösebeträge; Abschläge für bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum gelöschtes dingliches Recht; BilligkeitsregelungLeitsatz: Anfangszeitpunkt für die Berechnung der jährlichen Abschläge nach § 18 Abs. 2 VermG ist grundsätzlich die Eintragung der dinglichen Rechte im Grundbuch. Dem zeitlichen Auseinanderfallen von Kreditierung und dinglicher Sicherung kann durch die Billigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 HypAblV Rechnung getragen werden. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG04.11.2005
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BVerwG 7 C 24.04 - Anmeldung; Globalanmeldung; Konkretisierung des Vermögenswerts; Präzisierung des RestitutionsantragsLeitsatz: 1. Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus den in ihr und ihrer Anlage aufgeführten Unterlagen ergibt, daß nach den dort enthaltenen Angaben ein bestimmter Vermögenswert einem Juden gehört haben soll. 2. Die Globalanmeldung kann auch nachträglich auf solche Vermögenswerte konkretisiert werden, deren Inhaber in den von ihr erfaßten Unterlagen als Jude bezeichnet ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG03.11.2005
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BVerwG 3 C 42.04 - Bodenreform; Bodenfonds; Buchersitzung; Zuordnungsbescheid; Kohlehaltige Grundstücke; Neubauern; Braunkohlevorkommen; ArbeitseigentumLeitsatz: Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam. Die Buchersitzung des Fiskus nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann durch Zuordnungsbescheid festgestellt werden.BVerwG13.10.2005
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BVerwG 8 B 88.05 - Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin; Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoVLeitsatz: Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergibt.BVerwG08.09.2005
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BVerwG 8 C 11.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreise; Eigentumsverzicht; Miterbenanteil; AnscheinsbeweisLeitsatz: Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war.BVerwG31.08.2005
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BVerwG 7 C 29.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unternehmensrückgabe; Überprüfung der Rückgabe; werbend tätiges Unternehmen; UnternehmensliquidationLeitsatz: Die Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens steht einem Antrag nach § 6 Abs. 8 VermG auf Überprüfung und Anpassung der Rückgabe an die Bedingungen des Vermögensgesetzes nur insoweit entgegen, als die jeweiligen im Rahmen des Anpassungsbegehrens verfolgten Ansprüche ein werbend tätiges Unternehmen voraussetzen (Weiterführung des Urteils vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 40.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 52).BVerwG25.08.2005
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BVerwG 7 C 19.04 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Anscheinsbeweis für Fortdauer der Verfolgung; Zwangsverkauf; Verfügbarkeit über KaufpreisLeitsatz: 1. Für den Begriff der politischen Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG sind Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gegen das Vermögen des Verfolgten nicht erforderlich. 2. Ist jemand aus Gründen politischer Verfolgung aus dem Deutschen Reich vertrieben worden, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, daß seine Verfolgung bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft angedauert hat.BVerwG25.08.2005
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BVerwG 7 C 10.04 - Berechnung der Eigenkapitalquote im Fall der Rückgabe; Verbesserung der Vermögenslage; AusgleichsverbindlichkeitLeitsatz: 1. Bei der nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VermG vorzunehmenden Berechnung der Eigenkapitalquote im Fall der Rückgabe ist die Minderung des Eigenkapitals, die durch die Ausweisung einer Ausgleichsverbindlichkeit in der Bilanz verursacht wird, nicht zu berücksichtigen. 2. Der Berechnung einer auszugleichenden wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage ist die Bilanz zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe zugrunde zu legen. 3. Liegt eine wesentliche Verbesserung der Vermögenslage vor, ist grundsätzlich ein Ausgleich in Höhe der nach § 25 DMBilG errechneten Ausgleichsverbindlichkeit zu leisten. Dieser Betrag ist gegebenenfalls nach § 5 Abs. 3 URüV teilweise zu erlassen.BVerwG25.08.2005
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BVerwG 8 C 18.04 - Firmenenteignung; Privatvermögen; FreigabeentscheidungLeitsatz: Besondere Umstände des Einzelfalles können die Annahme rechtfertigen, daß im Zusammenhang mit Firmenvermögen enteignetes Privatvermögen auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 nachträglich wieder freigegeben worden ist. Ob eine Freigabeentscheidung der zuständigen Stellen getroffen worden ist, beurteilt sich nach faktischen Kriterien; sie muß in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen sein.BVerwG10.08.2005