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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 649)

  1. VG 15 A 107.03 - Zuordnung; Postvermögen; Umwidmung; Ausgliederung; ordnungsgemäße Wirtschaft
    Leitsatz: 1. Bei einem brachliegenden Grundstück ist die Umwidmung zu anderen Zwecken bereits in der Übergabe nebst Ausgliederung aus dem Vermögen durch das Übergabe-Übernahme-Protokoll zu sehen. 2. Die Genehmigung durch das zuständige Ministerium läßt vermuten, daß die Abgabe des Grundstücks einer ordnungsgemäßen Wirtschaft entsprach.
    VG Berlin
    24.08.2005
  2. 9 K 3711/00 - Verzichtserklärung; Miterbin; Erbengemeinschaft
    Leitsatz: Die Verzichtserklärung einer Miterbin gegenüber den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft ersetzt auch dann nicht die gem. § 2 a Abs. 3 Satz 1 VermG notwendige Verzichtserklärung gegenüber der Behörde, wenn sie später von den übrigen Miterben im Widerspruchsverfahren eingereicht wird. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    22.08.2005
  3. 9 K 2741/00 - Überschuldung wegen nicht kostendeckender Miete; Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen; Instandhaltungsmaßnahmen; Eigentumsverlust
    Leitsatz: 1. Die Vermutung, daß in der DDR erzielte Mieten nicht kostendeckend im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG waren, gilt nur so lange, wie sich aus der konkreten Ertragssituation des Grundstücks nichts Gegenteiliges ergibt. 2. Ein Grundstück ist nur dann überschuldet im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den Zeitwert der Immobilie überschritten haben und diese Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. Dabei sind auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts notwendig gewesen wären, um die Kosten der anstehenden unabweisbaren Instandsetzungsmaßnahmen zu decken. Die Kosten laufender kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nicht berücksichtigt werden. 3. Ein früherer Eigentumsverlust, der im Vorgriff auf eine lediglich absehbare künftige Überschuldung des Grundstücks erfolgte, löst noch keinen vermögensrechtlichen Anspruch aus. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    22.08.2005
  4. 9 K 235/00 - weggeschwommene; Vermögenswerte; Änderung des Unternehmenszwecks; Erlösauskehr; Geschäftsbetriebes unmöglich gewordener Geschäftsbetrieb; verfolgungsbedingte Schädigung; Nötigung
    Leitsatz: Der Restitutionsanspruch auf "weggeschwommene" Vermögenswerte ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ausgeschlossen, wenn der überwiegende Unternehmenszweck sich nach "außen" durch die "Arisierung" nicht wesentlich änderte. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    22.08.2005
  5. VG 31 A 169.04 - Sportverein; Besatzungsmacht; Vereinsvermögen; Enteignung; vorgeformte Enteignung; Auflösung; Liquidation
    Leitsatz: 1. Die Entziehung des Vermögens von Sportvereinen durch die Verordnung vom 30. Dezember 1950 ist keine von der Besatzungsmacht eingeleitete und gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion. 2. Die BK/O 66 vom 22. März 1947 führt ebensowenig zum Untergang eines Vereins wie die Verordnung vom 30. Dezember 1950. 3. Wenn die Mitglieder eines Vereins sich jahrelang als solche nicht betätigt und den Vereinszweck aufgegeben haben, erlischt ein Verein auch ohne vorherige Auflösung und Liquidation.
    VG Berlin
    19.08.2005
  6. 1 K 4799/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist in ihrem Sinn und Zweck nach verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, daß sie nicht durchgreifen kann, wenn Nutznießer des Rückübertragungsausschlusses nicht der vormalige Erwerber des Grundstücks von der Siedlungsgesellschaft, sondern letztlich unmittelbar oder mittelbar die öffentliche Hand ist.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  7. 1 K 4516/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Bruchteilsrestitution; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: 1. Verkauft eine Siedlungsgesellschaft, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb, Parzellierung und Weiterveräußerung von Grundstücken ist, eine parzellierte Fläche an eine Privatperson zum seinerzeit verkehrsüblichen Preis, ist die Rückübertragung im Wege der Bruchteilsrestitution zugunsten der früheren Gesellschafter nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch die Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ausgeschlossen. 2. Der Bruchteilsrestitutionsausschluß in § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist verfassungsgemäß.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  8. 1 K 3133/03 - Globalanmeldung; JCC; Anmeldungsunterlagen; Entziehungstatbestand; weggeschwommenes Grundstück; Einzelrestitution; Bruchteilseigentum; doppelter Durchgriff; Vergleich; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Erschließungsmerkmale; unüblicherKaufpreis
    Leitsatz: 1. Sog. Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. erfüllen die Anforderungen der §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum ergibt. Aus den rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist eingereichen Unterlagen, die einem Rückübertragungsantrag beigefügt sind, muß in individualisierbarer Weise hervorgehen, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Das setzt voraus, daß die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann. 2. Der Anspruch des Berechtigten, ihm an dem weggeschwommenen Grundstück im Wege der Einzelrestitution Bruchteilseigentum in Höhe der ihm entzogenen Beteiligung einzuräumen, besteht auch dann, wenn eine mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung gem. § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war (sog. doppelter Durchgriff). 3. Ein Vergleich in einem (früheren) Wiedergutmachungsverfahren hindert nicht das Entstehen (neuer) vermögensrechtlicher Ansprüche, die vielmehr neben oder an Stelle der (früheren) wiedergutmachungsrechtlichen Ansprüche treten. 4. Der Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 lit. c VermG (Verwendung des Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau) liegt bei einer nur äußerlich abgegrenzten Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen nicht vor. 5. Bei der Prüfung, ob die Veräußerung der Grundstücke i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 11 2. Halbs. VermG nicht zu einem für das Unternehmen üblichen Preis erfolgt ist, ist nicht allein die Höhe des Kaufpreises zu berücksichtigen, sondern auch, ob das Unternehmen wirtschaftlich benachteiligt wurde.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  9. 1 K 3133/03 - Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an fristwahrende Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Anspruchsausschluss nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG; Rückausnahme vom Anspruchsausschluss bei Veräußerung zu nicht üblichem Preis
    Leitsatz: Die Prüfung der in der Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG enthaltenen Rückausnahmeregelung, wonach kein Anspruchsausschluss eingreift, wenn die Veräußerung nicht zu einem für das Unternehmen üblichen Preis erfolgte, erfasst nicht allein die Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Vielmehr ist eine umfassende Prüfung der Vertragskonditionen auf die Frage hin erforderlich, ob der Erwerber gegenüber sonstigen Erwerbern von Siedlungsgrundstücken des Siedlungsunternehmens erheblich wirtschaftlich bevorzugt wurde.
    VG Potsdam
    18.08.2005
  10. VG 10 A 119.00 - Altenwohnheime und Pflegeheime als Wohnungen; Wohnheim für Fremdbeherbergung; Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung
    Leitsatz: Altenwohn- und Pflegeheime unterfallen dem allgemeinen Wohnraumbegriff und nicht dem Begriff des Wohnheims für Fremdbeherbergung, so daß auch während der Geltung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung eine Ausgleichsabgabe unzulässig war. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    16.08.2005