Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Eigentumsgarantie; unzureichende Entschädigung; unlautere Machenschaft; Nichtbeteiligung des Westeigentümers am Enteignungsverfahren
Nichtamtliche Leitsätze
1. Art. 14 GG gebietet nicht, daß die Bundesrepublik Deutschland für eigentumsentziehende Maßnahmen der DDR einsteht, die mit einer nach den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG unzureichenden Entschädigung verbunden waren.
2. Die - auch zielgerichtete - Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik wohnenden Eigentümers am Enteignungsverfahren erfüllt nicht den Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaft.
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