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VG 31 A 53.03 - Geschädigter Gesellschafter, RechtsnachfolgeLeitsatz: 1. Geschädigter Gesellschafter im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG ist nur, wer in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 wenigstens mittelbar Gesellschafter der Gesellschaft war, zu deren Vermögen das streitige Grundstück gehörte, und der selbst von einer Schädigung im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG betroffen war. 2. Der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG ist kein Nebenrecht, das mit den Beteiligungen an den Unternehmen, zu denen der Vermögensgegenstand gehörte, verbunden ist; die gesellschaftsrechtliche Nachfolge in die Beteiligungen der jüdischen Gesellschafter/Aktionäre ist ohne Belang für die Stellung als Berechtigter nach § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG.VG Berlin04.03.2005
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1 K 1625/03 - Globalanmeldung, JCC, AnmeldungsunterlagenLeitsatz: Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106). Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).VG Potsdam17.02.2005
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9 K 3451/99 - besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; EnteignungsexzessLeitsatz: Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam14.02.2005
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1 K 1563/01 - Eigentumserwerb des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung; Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Grundstücks; StichtagLeitsatz: 1. Liegen sowohl die Voraussetzungen des gesetzlichen Eigentumsübergangs nach Art. 21 EV als auch nach Art. 26 Abs. 1 EV vor, kommt es auf die am Stichtag wahrgenommene Aufgabe an. 2. Eine für die maßgeblichen Stichtage festgestellte Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Grundstücks i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EV führt auch dann zu einem Eigentumserwerb zugunsten des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung im Beitrittszeitpunkt, wenn zugleich die Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV vorliegen.VG Potsdam10.02.2005
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2 K 1470/96 GE - Enteignungspraxis; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Staatsangehörigkeit; Bodenreformgrundstück; faktische EnteignungLeitsatz: 1. Die Verantwortung der Besatzungsmacht erstreckte sich auf die von den deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis selbst dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewandt wurden, und zwar solange die Besatzungsmacht in dem betreffenden Einzelfall aufgrund ihrer Hoheitsgewalt nicht ausdrücklich oder mißbilligend und korrigierend tätig wurde. 2. Ist daher ein Enteignungsbetroffener in den Jahren 1939 bis 1945 von den deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden, und sind während der sowjetischen Besatzungszeit keine abweichenden Erkenntnisse aufgetaucht, durften auch die mit der Enteignung befaßten Stellen bei der Frage, ob das Enteignungsverbot für ausländische Staatsangehörige zu beachten war, die betreffende Person als (auch) deutschen Staatsangehörigen behandeln. 3. Die Besatzungsmacht muß sich in einer ausdrücklichen, eine Enteignungsmaßnahme mißbilligenden und korrigierenden Weise verhalten haben, um ein konkretes Enteignungsverbot annehmen zu können; dazu reicht ein für einzelne Vermögenswerte ausgesprochenes Enteignungsverbot nicht aus.VG Gera26.01.2005
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2 K 202/03 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Beweislast; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsauschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Beschäftigung von Straf- oder KriegsgefangenenLeitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsteller Straf- oder Kriegsgefangene beschäftigt hat oder Mitglied der NSDAP gewesen ist. 2. Der Ausschluß wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit setzt vielmehr voraus, daß eine besondere Menschenverachtung, Grausamkeit oder gezielte Erniedrigung des Menschen zum bloßen Objekt zu der an sich schon gegebenen Verletzung des Rechts hinzutritt. 3. Die Nichterweislichkeit der Voraussetzungen der Ausschlußvorschrift geht zu Lasten der Behörde, die sich auf den anspruchshindernden Tatbestand beruft.VG Dresden25.01.2005
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VG 29 A 249.99 - Revision, Fortführung des VerfahrensLeitsatz: 1. Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens ist unzulässig, wenn bereits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden ist. 2. Der Antrag ist im übrigen dann unbegründet, wenn in der mit der Rüge angegriffenen Entscheidung zwar ein höchstrichterliches Urteil nicht erwähnt worden ist, die Entscheidung sich aber mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen auseinandersetzt.VG Berlin25.01.2005
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9 K 3291/99 - unlautere Machenschaft; Androhung der Entziehung einer Hofstelle; NötigungLeitsatz: Die Androhung der Entziehung einer Hofstelle wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls stellt keine unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam17.01.2005
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1 K 1079/99.Me - selbständiges Gebäudeeigentum; LPG-NutzungsrechtLeitsatz: 1. Für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums nach Art. 233 § 2 b Abs. 2 EGBGB in Verbindung mit § 27 LPG-G 1982 bzw. § 13 LPG-G 1959 kommt es allein darauf an, daß der vormaligen LPG ein Nutzungsrecht zustand. Ob das Nutzungsrecht vom Eigentümer des Bodens freiwillig übertragen wurde oder ob der Übertragungsakt nach dem Recht der DDR formwirksam war, ist unerheblich. 2. Einzelfall, in dem Gebäude auf Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen errichtet worden sind.VG Meiningen12.01.2005
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IX R 26/04 - Garagen, Abschreibung für -; Abschreibung für GaragenLeitsatz: LeitsatzBFH22.09.2005