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Suchergebnis Urteilssuche (621 - 630 von 649)

  1. VG 31 A 53.03 - Geschädigter Gesellschafter, Rechtsnachfolge
    Leitsatz: 1. Geschädigter Gesellschafter im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG ist nur, wer in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 wenigstens mittelbar Gesellschafter der Gesellschaft war, zu deren Vermögen das streitige Grundstück gehörte, und der selbst von einer Schädigung im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG betroffen war. 2. Der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG ist kein Nebenrecht, das mit den Beteiligungen an den Unternehmen, zu denen der Vermögensgegenstand gehörte, verbunden ist; die gesellschaftsrechtliche Nachfolge in die Beteiligungen der jüdischen Gesellschafter/Aktionäre ist ohne Belang für die Stellung als Berechtigter nach § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG.
    VG Berlin
    04.03.2005
  2. 1 K 1625/03 - Globalanmeldung, JCC, Anmeldungsunterlagen
    Leitsatz: Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. (JCC) erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG unabhängig davon, ob sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich das beanspruchte Grundstück und das Eigentum eines Juden ergeben (entgegen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 68.02 - und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - ZOV 2005, 106). Insbesondere sind für eine wirksame Globalanmeldung der JCC nicht "zielführende" Angaben in dem Sinne erforderlich, daß die Bezeichnung der in Bezug genommenen Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung Hinweise darauf ergeben, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist oder daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (entgegen BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -).
    VG Potsdam
    17.02.2005
  3. 9 K 3451/99 - besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; Enteignungsexzess
    Leitsatz: Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.02.2005
  4. 1 K 1563/01 - Eigentumserwerb des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung; Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Grundstücks; Stichtag
    Leitsatz: 1. Liegen sowohl die Voraussetzungen des gesetzlichen Eigentumsübergangs nach Art. 21 EV als auch nach Art. 26 Abs. 1 EV vor, kommt es auf die am Stichtag wahrgenommene Aufgabe an. 2. Eine für die maßgeblichen Stichtage festgestellte Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Grundstücks i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 EV führt auch dann zu einem Eigentumserwerb zugunsten des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung im Beitrittszeitpunkt, wenn zugleich die Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV vorliegen.
    VG Potsdam
    10.02.2005
  5. 2 K 1470/96 GE - Enteignungspraxis; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Staatsangehörigkeit; Bodenreformgrundstück; faktische Enteignung
    Leitsatz: 1. Die Verantwortung der Besatzungsmacht erstreckte sich auf die von den deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis selbst dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewandt wurden, und zwar solange die Besatzungsmacht in dem betreffenden Einzelfall aufgrund ihrer Hoheitsgewalt nicht ausdrücklich oder mißbilligend und korrigierend tätig wurde. 2. Ist daher ein Enteignungsbetroffener in den Jahren 1939 bis 1945 von den deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden, und sind während der sowjetischen Besatzungszeit keine abweichenden Erkenntnisse aufgetaucht, durften auch die mit der Enteignung befaßten Stellen bei der Frage, ob das Enteignungsverbot für ausländische Staatsangehörige zu beachten war, die betreffende Person als (auch) deutschen Staatsangehörigen behandeln. 3. Die Besatzungsmacht muß sich in einer ausdrücklichen, eine Enteignungsmaßnahme mißbilligenden und korrigierenden Weise verhalten haben, um ein konkretes Enteignungsverbot annehmen zu können; dazu reicht ein für einzelne Vermögenswerte ausgesprochenes Enteignungsverbot nicht aus.
    VG Gera
    26.01.2005
  6. 2 K 202/03 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Beweislast; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsauschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Beschäftigung von Straf- oder Kriegsgefangenen
    Leitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchsteller Straf- oder Kriegsgefangene beschäftigt hat oder Mitglied der NSDAP gewesen ist. 2. Der Ausschluß wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit setzt vielmehr voraus, daß eine besondere Menschenverachtung, Grausamkeit oder gezielte Erniedrigung des Menschen zum bloßen Objekt zu der an sich schon gegebenen Verletzung des Rechts hinzutritt. 3. Die Nichterweislichkeit der Voraussetzungen der Ausschlußvorschrift geht zu Lasten der Behörde, die sich auf den anspruchshindernden Tatbestand beruft.
    VG Dresden
    25.01.2005
  7. VG 29 A 249.99 - Revision, Fortführung des Verfahrens
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens ist unzulässig, wenn bereits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden ist. 2. Der Antrag ist im übrigen dann unbegründet, wenn in der mit der Rüge angegriffenen Entscheidung zwar ein höchstrichterliches Urteil nicht erwähnt worden ist, die Entscheidung sich aber mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen auseinandersetzt.
    VG Berlin
    25.01.2005
  8. 9 K 3291/99 - unlautere Machenschaft; Androhung der Entziehung einer Hofstelle; Nötigung
    Leitsatz: Die Androhung der Entziehung einer Hofstelle wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls stellt keine unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    17.01.2005
  9. 1 K 1079/99.Me - selbständiges Gebäudeeigentum; LPG-Nutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums nach Art. 233 § 2 b Abs. 2 EGBGB in Verbindung mit § 27 LPG-G 1982 bzw. § 13 LPG-G 1959 kommt es allein darauf an, daß der vormaligen LPG ein Nutzungsrecht zustand. Ob das Nutzungsrecht vom Eigentümer des Bodens freiwillig übertragen wurde oder ob der Übertragungsakt nach dem Recht der DDR formwirksam war, ist unerheblich. 2. Einzelfall, in dem Gebäude auf Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen errichtet worden sind.
    VG Meiningen
    12.01.2005
  10. IX R 26/04 - Garagen, Abschreibung für -; Abschreibung für Garagen
    Leitsatz: Leitsatz
    BFH
    22.09.2005