« zurück zur Suche

Urteil Entschädigungsanspruchsberechtigter


Schlagworte

Entschädigungsanspruchsberechtigter; Gesamthandsgemeinschaften; Stichtag

Leitsätze

Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist der Inhaber der Wiedergutmachungsansprüche, also nicht nur der unmittelbar Geschädigte. Die Gesamtschau nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG setzt voraus, daß mehrere Wiedergutmachungsansprüche bei einem (Anspruchs-) Berechtigten zusammenfallen. Maßgeblicher Stichtag ist das Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994. Sind mehrere Gesamthandsgemeinschaften berechtigt im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG, handelt es sich auch dann nicht um einen Berechtigten im Sinne dieser Regelung, wenn diese Gesamthandsgemeinschaften personen- und anteilsidentisch sind.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (5 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
25,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
25,- € inkl. 7% MwSt. (= 1,64 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.