Urteil Rückforderung von Entschädigungsleistungen
Schlagworte
Rückforderung von Entschädigungsleistungen; Schadensausgleich durch Wiedererlangung der Verfügungsmöglichkeit; fehlende Teilflächen; Bestandsveränderung; Einheitswert
Leitsätze
Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz stellt auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar, wenn geringfügige Teilflächen fehlen. Geringfügig sind Bestandsveränderungen, die den Einheitswert unberührt lassen. Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 -, BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14, und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 -, Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 17).
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