Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Globalanmeldung; Konkretisierung des Vermögenswerts; Präzisierung des Restitutionsantrags
Leitsätze
1. Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus den in ihr und ihrer Anlage aufgeführten Unterlagen ergibt, daß nach den dort enthaltenen Angaben ein bestimmter Vermögenswert einem Juden gehört haben soll.
2. Die Globalanmeldung kann auch nachträglich auf solche Vermögenswerte konkretisiert werden, deren Inhaber in den von ihr erfaßten Unterlagen als Jude bezeichnet ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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