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Urteil verfolgungsbedingter Vermögensverlust


Schlagworte

verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Anscheinsbeweis für Fortdauer der Verfolgung; Zwangsverkauf; Verfügbarkeit über Kaufpreis

Leitsätze

1. Für den Begriff der politischen Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG sind Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gegen das Vermögen des Verfolgten nicht erforderlich.

2. Ist jemand aus Gründen politischer Verfolgung aus dem Deutschen Reich vertrieben worden, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, daß seine Verfolgung bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft angedauert hat.

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