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67 S 1/05 - Vereinbarung eines Verteilerschlüssels; Vorwegabzug bei Gewerbe; rechtzeitig zur Post gegebene und dann verlorene Abrechnung; Betriebskostenabrechnung bei vermieteter EigentumswohnungLeitsatz: 1. Eine die Umlage nach dem gesetzlichen Maßstab "Wohnfläche" entbehrlich machende sonstige Vereinbarung liegt auch darin, daß sich die Mietvertragsparteien darauf einigen, den sich aus der Teilungserklärung ergebenden Verteilerschlüssel anzuwenden. 2. Ein Vorwegabzug ist nur dann geboten, wenn das Gewerbe in bezug auf einzelne Kostenarten eine erhebliche Mehrbelastung verursacht. 3. Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg verlorengeht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin18.08.2005
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19 T 271/05 - Räumungsschutz nur bei besonderen UmständenLeitsatz: Räumungsschutz nach § 765 a ZPO kann nur dann gewährt werden, wenn die Räumung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers/Vermieters wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dabei sind auch Zahlungsrückstände des Schuldners/Mieters im Rahmen der Vermieterbelange zu berücksichtigen.LG Frankfurt/Oder18.08.2005
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62 T 89/05 - Verpflichtung zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung als vertretbare HandlungLeitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung richtet sich nach § 887 ZPO, da eine vertretbare Handlung verlangt wird (gegen KG GE 2002, 664).LG Berlin11.08.2005
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63 S 39/05 - Keine Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der AbrechnungsperiodeLeitsatz: Der Vermieter kann Vorschüsse auf Nebenkosten von dem Mieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode nicht mehr verlangen. Die geschuldeten Nebenkosten können dann nur aufgrund einer Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden.LG Berlin02.08.2005
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67 S 153/04 - Anschluß an Bewag-Fernheizung statt Gasetagenheizung zu duldende Modernisierung; WirtschaftlichkeitsgebotLeitsatz: 1. Der Anschluß an das Fernwärmenetz der Bewag stellt eine Maßnahme zur Einsparung von Energie dar, da das Fernwärmenetz überwiegend aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird. 2. Die Maßnahme ist vom Mieter daher auch dann zu dulden, wenn die Wohnung mit einer Gasetagenheizung ausgestattet ist. 3. Auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit kommt es dabei nicht an.LG Berlin25.07.2005
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13b S 23/05 - Keine Umlage für Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht geeichten Wasserzählern; Ablauf von Eichfristen; Umlage von Wasserkosten nach Wohnfläche trotz vorhandenen WasserzählersLeitsatz: Ist für Einzelwasserzähler die Eichfrist abgelaufen, kommt eine Umlage nach Verbrauch nicht in Betracht; die Wasserkosten sind nach der Wohnfläche umzulegen.LG Saarbrücken22.07.2005
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63 S 76/05 - Umrechnung Brutto- in Nettomiete mit ortsüblichen BetriebskostenLeitsatz: Zur Herstellung der Vergleichbarkeit einer Bruttokaltmiete mit den vom Mietspiegel ausgewiesenen Nettomieten sind nicht die tatsächlichen Betriebskosten, sondern die im Rahmen der Erhebungen zum Mietspiegel ermittelten durchschnittlichen "kalten" Betriebskosten heranzuziehen (gegen Kammergericht, Urteil vom 20. Januar 2005 - 8 U 127/04 = GE 2005, 180). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.07.2005
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62 S 120/05 - Angabe des richtigen Rasterfeldes bei Mieterhöhungsverlangen notwendigLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn der Vermieter ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels angibt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.07.2005
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62 S 91/05 - ModernisierungLeitsatz: 1. Die Modernisierungsankündigung braucht nicht die in der Wohnung vorhandene Ausstattung anzugeben. 2. Der Einbau eines neuen WC-Elements mit Unterputz-Spülkasten und Zwei-Mengen-Spültechnik sowie einem wandhängenden Tiefspülbecken führt gegenüber der vorhandenen Ausstattung mit einem bodenstehenden WC und einem freistehenden Spülkasten mit Stopp-/Spartaste zu einer Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Wasser. 3. Der Mieter braucht nicht den Einbau eines Geschirrspüleranschlusses zu dulden, den er bereits mit Genehmigung des Vermieters auf eigene Kosten eingebaut hat. 4. Die Demontage der Gaszu- und Gassteigeleitung sowie die Ersetzung des vorhandenen Gasherdes gegen einen entsprechenden Elektroherd braucht der Mieter grundsätzlich weder als Instandsetzungs- noch als Wertverbesserungsmaßnahme zu dulden.LG Berlin14.07.2005
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67 S 431/04 - Wahlfreiheit bei Mängelbeseitigung; Trittschalldämmung; TeppichverlegungLeitsatz: Die Mängelbeseitigungsklage eines Mieters ist unzulässig, wenn konkrete Maßnahmen dem Vermieter vorgeschrieben werden sollen.LG Berlin04.07.2005