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Urteil Verpflichtung zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung als vertretbare Handlung
Schlagworte
Verpflichtung zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung als vertretbare Handlung
Leitsatz
Die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung richtet sich nach § 887 ZPO, da eine vertretbare Handlung verlangt wird (gegen KG GE 2002, 664).
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