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Urteil Wahlfreiheit bei Mängelbeseitigung
Schlagworte
Wahlfreiheit bei Mängelbeseitigung; Trittschalldämmung; Teppichverlegung
Leitsatz
Die Mängelbeseitigungsklage eines Mieters ist unzulässig, wenn konkrete Maßnahmen dem Vermieter vorgeschrieben werden sollen.
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