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Urteil Keine Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode
Schlagworte
Keine Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode
Leitsatz
Der Vermieter kann Vorschüsse auf Nebenkosten von dem Mieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode nicht mehr verlangen. Die geschuldeten Nebenkosten können dann nur aufgrund einer Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden.
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