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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 649)
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63 S 37/05 - Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Mietzinsanspruch des Veräußerers bei fehlender Mängelbeseitigung; Übergang der Vermieterstellung; GrundstücksveräußerungLeitsatz: Nach Veräußerung hat der Mieter Instandsetzungsansprüche nicht mehr gegenüber dem ausgeschiedenen ehemaligen Vermieter, sondern nur noch gegen den nach § 566 BGB neu eingetretenen Erwerber/jetzigen Vermieter. Dementsprechend steht dem Mieter gegenüber dem Mietzinsanspruch des Veräußerers/ehemaligen Vermieters wegen mangelnder Instandsetzung nichts (mehr) zu. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.10.2005
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63 S 167/05 - Mieterhöhungsverlangen in Textform; keine Ausführungen zur Spanneneinordnung; Mietspiegel 2005 für Mieterhöhung ab 1. Oktober 2004Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen in Textform ist auch dann ausreichend, wenn im Mietvertrag formularmäßig die Schriftform für Vertragsänderungen vereinbart ist. 2. Im Mieterhöhungsverlangen sind keine Ausführungen zur Spanneneinordnung erforderlich. 3. Für eine Miterhöhung ab 1. Oktober 2004 ist der Mietspiegel 2005 heranzuziehen, selbst wenn das Erhöhungsverlangen noch mit dem Mietspiegel 2003 begründet worden ist, weil der Mietspiegel 2005 noch nicht veröffentlicht war. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.10.2005
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63 S 184/05 - Lebensgefährte als Untermieter; Umfang des Auskunftsverlangens des Vermieters; UntervermietungLeitsatz: Die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Wohnung bedarf einer Untermieterlaubnis. Um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Erlaubnis aus Gründen, die in der Person des Untermieters/Lebensgefährten liegen, zu erteilen bzw. zu versagen, bedarf es der Auskunft über den Lebensgefährten. Dazu reicht jedoch bei dem Lebensgefährten der (vollständige) Name zur Identifizierung. Infolgedessen kann dann der Vermieter prüfen, ob in der Person wichtige Gründe vorliegen, die zur Versagung der Erlaubnis berechtigen können. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.10.2005
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67 S 205/05 - Schadensersatz bei nicht ordnungsgemäßer BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Verstößt der Vermieter gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung über die geleisteten Vorauszahlungen, so erwächst dem Mieter daraus ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung, der darauf gerichtet ist, den Mieter so zu stellen, als hätte der Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet. 2. Ist die Verjährungsfrist in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des BGB kürzer als die in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des BGB, tritt bei kürzerer neuer Verjährungsfrist eine Verkürzung auf diese ein (hier: für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen auf drei Jahre). 3. Entspricht die Betriebskostenabrechnung den formellen Anforderungen des § 259 BGB, wird mit ihrem Zugang die Ausschlußfrist für Einwendungen des Mieters in Lauf gesetzt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.09.2005
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64 S 217/05 - Aufrechnung mit Betriebskostenguthaben vor der Insolvenzeröffnung gegen Mietforderungen nach EröffnungLeitsatz: Der Mieter kann mit einem Betriebskostenguthaben aus Abrechnungszeiträumen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Vermieters nur gegen dessen Mietforderung für den zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Monat aufrechnen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. November 2004 - IX ZR 237/03 -, GE 2005, 609) (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.09.2005
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64 S 244/05 - Räumungsklage auch gegen ausgezogenen MitmieterLeitsatz: Die Räumungsklage des Vermieters gegen den ausgezogenen Mitmieter ist zulässig und begründet, denn mehrere Mieter schulden die Räumung als Gesamtschuldner (Aufgabe der Rechtsprechung der Kammer GE 2003, 529).LG Berlin16.09.2005
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64 S 77/05 - Minderung bei braunem Warmwasser und unzureichendem Schallschutz; Fahrstuhlkosten nicht für Seitenflügelwohnung ohne Fahrstuhl; Kürzungsrecht bei ungeeichten WarmwasseruhrenLeitsatz: 1. Bei unzureichendem Schallschutz und unzulässig hohem Eisengehalt oder Rost im Warmwasser kann eine Minderung der Bruttokaltmiete von je 10 % angemessen sein. 2. Fahrstuhlkosten können nicht auf Mieter im Seitenflügel umgelegt werden, wenn dort kein Fahrstuhl vorhanden ist. 3. Bei ungeeichten Warmwasseruhren kann die Heizkostenabrechnung für die verbundene Anlage um 15 % gekürzt werden.LG Berlin14.09.2005
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63 S 143/05 - Ausschlußfrist nur für BetriebskostennachforderungenLeitsatz: Auch nach der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung korrigieren und Zahlung in Höhe der vereinbarten Vorschüsse verlangen, da lediglich darüber hinausgehende Nachforderungen von der Ausschlußfrist betroffen sind.LG Berlin13.09.2005
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63 S 146/05 - Teilweise Unwirksamkeit des längeren Kündigungsverzichts als vier Jahre nur in der Person des Mieters; FormularmietvertragLeitsatz: Ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Kündigungsverzicht auf 25 Jahre in einem Formularmietvertrag bindet trotz Unwirksamkeit gegenüber dem Mieter weiterhin den Vermieter (personale Teilunwirksamkeit). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.09.2005
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62 S 230/05 - Ablauf des vierjährigen Kündigungsausschlusses unabhängig von der Kündigung zum MonatsendeLeitsatz: 1. Die Vier-Jahres-Frist gemäß § 557 a Abs. 3 BGB beginnt mit Abschluß des Mietvertrages zu laufen. 2. Eine Aufrechterhaltung eines unzulässigen Kündigungsausschlusses ist bei nach dem 1. September 2001 abgeschlossenen Staffelmietvereinbarungen nicht möglich, anders als noch zu § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG kann also der Kündigungsausschluß nicht für den Zeitraum von vier Jahren aufrechterhalten bleiben. 3. Fällt der Ausschluß des Kündigungsrechts auf einen Tag vor Monatsende, ändert dies nichts daran, daß eine Kündigung dann zum Monatsende ausgesprochen werden muß (hier: Mietvertragsabschluß am 6. September 2003; Kündigung zum 30. September 2007).LG Berlin12.09.2005