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  1. 8 O 643/04 - unwirksame Kaufvertragsklausel
    Leitsatz: Eine Kaufvertragsklausel, die den Käufer beim Erwerb eines Grundstücks nach dem InVorG zur Erstattung der aufgewendeten Kosten gemäß § 3 Abs. 3 S. 4 VermG verpflichtet, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. Eine solche Klausel ist i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) unangemessen benachteiligend, wenn die Maßnahmen, auf denen die Kosten beruhen, schon in den Kaufpreis "eingepreist" waren. Das ist der Fall, wenn sie vor der Wertermittlung durch einen Sachverständigen bereits abgeschlossen waren. Eine solche Klausel ist zudem gemäß § 3 AGBG (§ 305 c Abs. 1 BGB n. F.) überraschend, wenn sie bei den Vertragsdurchführungskosten am Ende des Kaufvertrags "versteckt" ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Potsdam
    09.09.2005
  2. 63 S 111/05 - Kündigung bei offensichtlich ungerechtfertigter Mietminderung; Verschulden bei unzutreffender Beratung durch Berliner Mieterverein
    Leitsatz: 1. Ein zur Kündigung des Vermieters berechtigender Verzug des Mieters mit der Mietzahlung kann entfallen, wenn der Mieter sich über die Höhe der Minderung entschuldbar irrt (bis um das Doppelte). 2. Kann der Mieter dagegen keinen zur Minderung berechtigenden Mangel nachweisen, gerät er in Zahlungsverzug und kann sich auch nicht auf eine möglicherweise unrichtige Beratung berufen, da er dafür nach § 278 BGB einzustehen hat.
    LG Berlin
    06.09.2005
  3. 67 S 163/05 - Einseitiger temporärer Kündigungsausschluß für Mieter
    Leitsatz: Ein formularmäßig vereinbarter temporärer Kündigungsausschluß ausschließlich für den Mieter stellt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB für den Mieter dar.
    LG Berlin
    05.09.2005
  4. 11 S 236/04 - Versäumnisse privaten Postzustellers bei Zustellung von Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn aufgrund von Versäumnissen eines privaten Postzustellers die Zustellung der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 556 Abs. 3 BGB erfolgt. (Leitsatz des Einsenders)
    LG Potsdam
    01.09.2005
  5. 65 S 90/05 - Berichtigung einer Betriebskostenabrechnung wegen nachträglich erhöhter Grundsteuer; Zeitabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip
    Leitsatz: 1. Die nachträgliche Umlage von rückwirkend erhöhter Grundsteuer ist auch ohne Vorbehalt der Nachforderung zulässig. 2. Zumindest nach der Mietrechtsreform ist davon auszugehen, daß Abrechnungen lediglich nach dem Zeitabgrenzungsprinzip zu erstellen sind. 3. Ist die Abrechnung aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der Abrechungsfrist möglich, kann er mit der Abrechnung warten, bis das Abrechnungshindernis beseitigt ist, muß dann aber unverzüglich nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen abrechnen.
    LG Berlin
    30.08.2005
  6. 67 S 178/05 - DDR-Mietvertrag; und Mieterhöhung
    Leitsatz: Sind Ehegatten gemäß § 100 Abs. 3 ZGB Mieter geworden, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Mieter zu richten.
    LG Berlin
    29.08.2005
  7. 67 S 247/05 - Nicht nutzbarer Balkon; Lärmbelastung; Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Das Vorliegen des Merkmals "Lage der Wohnung an einer Straße mit hoher Lärmbelastung" i.S.d. Mietspiegels schließt die Einstufung eines Balkons als "nicht nutzbar" wegen der Belästigung durch Straßenlärm nicht aus.
    LG Berlin
    29.08.2005
  8. 63 S 98/05 - Mietminderung; Heizungsmängel; Wasserdruck; Annahmeverzug; Mängelbeseitigung; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Ein zu geringer Wasserdruck in der Wohnung berechtigt den Mieter bei erheblichen Beeinträchtigungen zu einer Minderung von 20 % der Brutto-Warmmiete (hier: die Toilette mußte mit einem Eimer nachgespült werden, und die Füllung einer Badewanne dauerte 45 Minuten). 2. Für eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung durch Heizungsmängel muß der Mieter die in den betroffenen Räumen erzielbaren Temperaturen in Abhängigkeit von den jeweiligen Außentemperaturen vortragen. 3. Der Mieter kommt bei Instandsetzungsarbeiten nicht in Annahmeverzug, wenn er bestimmte Arbeiten lediglich als Modernisierung ablehnt. 4. Nach einem Zeitraum von vier Jahren muß der Mieter keine rechtlichen Folgen aus einem erklärten Vorbehalt herleiten. 5. Hat der Mieter das Recht zur Mietminderung verwirkt, lebt es nach einer Mieterhöhung nur im Umfang der Minderung auf den Erhöhungsbetrag wieder auf.
    LG Berlin
    26.08.2005
  9. 63 S 118/05 - Anteiliger Betriebskostenvorwegabzug für Wohnheim bei Betriebskostenabrechnung nicht zwingend
    Leitsatz: Allein der Umstand, daß in dem Wohnhaus ein Wohnheim betrieben wird, gebietet es nicht, daß für die gewerblich genutzte Fläche stets vorweg die auf diese entfallenden anteiligen Betriebskosten abzuziehen und lediglich die verbleibenden Kosten auf die Wohnflächen zu verteilen sind. Für einen Vorwegabzug müßten Anhaltspunkte vorliegen, daß das Wohnheim anteilig höhere Betriebskosten verursacht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.08.2005
  10. 62 S 162/05 - Volle Umlegung der Fernwärmekosten; Wärmecontracting; Substantiierungspflicht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
    Leitsatz: 1. War schon bei Beginn des Mietverhältnisses das Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen, kann bei einer Heizkostenabrechnung der Vermieter die ihm berechneten Kosten des Versorgungsunternehmens ohne Abzug geltend machen. 2. Der Mieter muß hinreichend substantiieren, daß der Vermieter gegen das Gebot der ordentlichen Bewirtschaftung verstoßen hat oder daß die Abrechnungen des Wärmelieferanten falsch sind.
    LG Berlin
    18.08.2005