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Urteil Modernisierung


Schlagworte

Modernisierung

Leitsätze

1. Die Modernisierungsankündigung braucht nicht die in der Wohnung vorhandene Ausstattung anzugeben.

2. Der Einbau eines neuen WC-Elements mit Unterputz-Spülkasten und Zwei-Mengen-Spültechnik sowie einem wandhängenden Tiefspülbecken führt gegenüber der vorhandenen Ausstattung mit einem bodenstehenden WC und einem freistehenden Spülkasten mit Stopp-/Spartaste zu einer Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Wasser.

3. Der Mieter braucht nicht den Einbau eines Geschirrspüleranschlusses zu dulden, den er bereits mit Genehmigung des Vermieters auf eigene Kosten eingebaut hat.

4. Die Demontage der Gaszu- und Gassteigeleitung sowie die Ersetzung des vorhandenen Gasherdes gegen einen entsprechenden Elektroherd braucht der Mieter grundsätzlich weder als Instandsetzungs- noch als Wertverbesserungsmaßnahme zu dulden.

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