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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 649)

  1. RiZ(R) 5/04 - Dienstaufsicht; Vorhalt der verzögerten Bearbeitung
    Leitsatz: Der Vorhalt verzögerter Führung der Amtsgeschäfte gegenüber dem WEG-Richter und die Äußerung der Hoffnung , dass er sich seinen Aufgaben künftig gewissenhaft widme, sind zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht.
    BGH
    05.10.2005
  2. VII ZB 54/05 - Vollstreckungsklausel, Erinnerung gegen -
    Leitsatz: Mit dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner nur Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05).
    BGH
    04.10.2005
  3. V ZR 275/04 - Widerrufsadressat des gerichtlichen Prozeßvergleichs
    Leitsatz: Der Widerruf eines Prozeßvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenüber erklärt werden, wenn die Parteien keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen haben; dies gilt jedenfalls für Prozeßvergleiche, die seit dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.
    BGH
    30.09.2005
  4. V ZR 185/04 - Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug; Haftung des Verfügungsberechtigten aus Treuhandverhältnis; Passivlegitimation
    Leitsatz: 1. Zu den an den Berechtigten herauszugebenden Entgelten, die dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 aus einem Mietverhältnis zustanden, gehört auch die auf die Mieten gezahlte Umsatzsteuer, begrenzt auf die jährlich zugewiesene Vorsteuerquote. 2. Der Berechtigte muß sich jedoch die auf Verwaltung und Instandsetzung entfallende, tatsächlich abgeführte Umsatzsteuer darauf anrechnen lassen. 3. Der Verfügungsberechtigte haftet wegen positiver Vertragsverletzung des zwischen ihm und dem Berechtigten bestehenden Treuhandverhältnisses für rückwirkende Ermäßigungen der Miete, wenn er deren nähere Umstände nicht aufklären kann. 4. Eine Partei kann sich auf die fehlende Passivlegitimation nicht mehr berufen, wenn sie über Jahre und nach längerer Prozeßdauer stets den Rechtsstandpunkt eingenommen hat, passiv legitimiert zu sein, obwohl ihr nicht unbekannt sein konnte, daß dies nicht den Tatsachen entsprach.
    BGH
    30.09.2005
  5. III ZR 27/05 - Trassenführung; Versorgungsleitungen; Straßenbaulast; Versorgungsunternehmen
    Leitsatz: Erfordert die neue Trassenführung einer Straße im Beitrittsgebiet die Änderung von Versorgungsleitungen, die durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG dinglich gesichert sind, hat grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast die Kosten zu tragen und nicht das Versorgungsunternehmen, dessen Berechtigung zur Nutzung der alten Trasse auf Sondernutzungsgenehmigungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 StraßenVO-DDR beruht (Fortführung des Senatsurteils vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 - WM 2002, 2113).
    BGH
    29.09.2005
  6. IV ZR 82/04 - Verwaltungsmaßnahme, mitwirkungspflichtige - bei Erbengemeinschaft
    Leitsatz: 1. Zu den mitwirkungspflichtigen Verwaltungsmaßregeln gemäß § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB zählen grundsätzlich auch Verfügungen über einzelne Nachlaßgegenstände. 2. Die Beurteilung, ob eine Veränderung wesentlich i.S. von §§ 745 Abs. 3 Satz 1, 2038 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, richtet sich nach dem gesamten Nachlaß und nicht den einzelnen davon betroffenen Nachlaßgegenständen. 3. In der bloßen Umstrukturierung des Nachlasses durch die mit dem Verkauf eines Nachlaßgrundstückes verbundene Verschiebung des Verhältnisses von Grund- zu Barvermögen liegt allein noch keine wesentliche Veränderung des Gesamtnachlasses.
    BGH
    28.09.2005
  7. VIII ZR 101/04 - Mietminderung bei Wohnflächendifferenz; unverbindliche Größe
    Leitsatz: Wollen die Mietvertragsparteien mietvertraglich von einer nicht festgestellten Wohnfläche ausgehen, so müssen sie im Mietvertrag entweder keine Größe aufführen oder deutlich machen, daß eine erwähnte Fläche als eine bloße Schätzung oder die Angabe einer unverbindlichen Größenordnung zu verstehen sei. Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, infolge der Flächendifferenz sei die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert, bedarf es nicht (vgl. Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 = GE 2004, 682; Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03 = GE 2004, 683). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    28.09.2005
  8. VIII ZR 372/04 - Rückgabe der Mietkaution bei Grundstücksveräußerung vor dem 1.9.2001
    Leitsatz: Verlangt der Mieter von dem Erwerber eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Grundstücks die Rückgewähr einer an den früheren Vermieter geleisteten Kaution, so trägt er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die geleistete Sicherheit dem Erwerber ausgehändigt worden ist.
    BGH
    28.09.2005
  9. VIII ZR 399/03 - Keine Mietvertragsaufspaltung nach Veräußerung von Wohnung und Garage an verschiedene Erwerber; einheitlicher Mietvertrag; Bruchteilsgemeinschaft
    Leitsatz: Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft.
    BGH
    28.09.2005
  10. VIII ZB 105/04 - Ordnungsgemäße Anwaltsunterschrift; Berufungsbegründung
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an die Unterschriftleistung eines Rechtsanwalts unter die Berufungs- und die Berufungsbegründungsschrift. (Leitsatz des BGH) 2. Für eine ordnungsgemäße Unterschrift i. S. von § 130 Nr. 6 ZPO ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde erforderlich, aber auch das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    27.09.2005