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BLw 3/05 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Haftung der aus der Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen UnternehmenLeitsatz: Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.BGH09.11.2005
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BLw 21/05 - LPG-Umwandlung; Heilung eines vor dem 31.2.1991 gefassten Beschlusses durch Eintragung eines erst danach gefassten UmwandlungsbeschlussesLeitsatz: Die Eintragung eines erst nach dem Ablauf des 31. Dezember 1991 gefaßten Beschlusses zur Umwandlung einer LPG hat die in § 34 Abs. 1 LwAnpG bezeichneten Rechtsfolgen herbeigeführt, wenn der Beschluß den Zweck verfolgte, Fehler in einem vor dem 31. Dezember 1991 gefaßten Beschluß durch dessen Aufhebung und Neuvornahme zu beheben. Daß eine solche Beschlußfassung auf Grund der Anordnung in § 69 Abs. 3 Satz 1 LwAnpG mit der Fortsetzung einer aufgelösten LPG verbunden war, ist bei einer wertenden Betrachtung des gesamten, auf die Herbeiführung einer vom Gesetz zugelassenen Umwandlung gerichteten Vorgangs für die konstitutive Wirkung der Eintragung nicht von Bedeutung.BGH09.11.2005
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XI ZR 90/05 - Pfändung des Anspruchs auf KontoauszügeLeitsatz: Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.BGH08.11.2005
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IX ZR 140/04 - Schadensersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter ohne MehrwertsteuerLeitsatz: Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfaßt nicht die Umsatzsteuer.BGH03.11.2005
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XII ZR 137/05 - Streitwert für Kündigungsverpflichtung wie Mangelbeseitigungsklage; keine Streitwerterhöhung durch Zahlungsklage und leugnende FeststellungswiderklageLeitsatz: a) Zum Streitwert einer vom Mieter erhobenen Klage, mit der ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einem störenden Mitmieter verpflichtet werden soll. b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses (Anschluß an Senatsbeschluß vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004,423).BGH02.11.2005
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XII ZR 212/03 - Schriftform; Mietbeginn mit ObjektübergabeLeitsatz: Die Regelung in einem Mietvertrag, daß das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt, ist hinreichend bestimmbar und genügt deshalb dem Schriftformerfordernis des § 566 BGB a. F.BGH02.11.2005
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XII ZR 233/03 - Abstrakte Beschreibung für Person des Vermieters (zukünftiger Erwerber) ausreichend; Schriftform; BGB-GesellschaftLeitsatz: Zur Wahrung der Schriftform i. S. d. § 566 BGB a. F., wenn der Vertrag für eine BGB-Gesellschaft geschlossen wird, deren Zusammensetzung bei Vertragsschluß noch nicht namentlich feststeht.BGH02.11.2005
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VIII ZR 310/04 - Erträge der Vermietung von Dachfläche für Mobilfunkantenne nicht nach II. BV zu berücksichtigenLeitsatz: Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar. Sie sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.BGH02.11.2005
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VIII ZR 39/04 - Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung von Mehrwertsteuer durch LeasinggeberLeitsatz: Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Rückzahlung von Mehrwertsteuerbeträgen, die der Leasingnehmer ohne Rechtsgrund periodisch auf die Leasingraten gezahlt hat, sind Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nach § 197 BGB a.F. der vierjährigen Verjährung unterliegen. Sie verjähren auch dann nicht entsprechend § 196 BGB a.F. in zwei Jahren, wenn für Ansprüche des Leasinggebers die zweijährige Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. gilt.BGH02.11.2005
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VIII ZR 52/05 - Stillschweigende Vereinbarung des Umlagemaßstabes für BetriebskostenLeitsatz: Der Umlegungsmaßstab für Betriebskosten kann konkludent auch nach jahrzehntelanger Handhabung vereinbart werden. Eine mietvertragliche Schriftformklausel steht der Wirksamkeit der Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltung der konkludenten Vereinbarung einverständlich gewollt haben.BGH02.11.2005