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V ZR 70/05 - Entgeltherausgabeanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Grundstücksübertragung durch InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbescheid gemäß § 21 b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe der von diesem aus dem Grundstück seit dem 1. Juli 1994 durch Vermietung oder Verpachtung gezogenen Entgelte aus (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 22. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff.).BGH28.10.2005
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III ZR 31/05 - Kleingartenanlage als gemeinschaftliche Anlage; mindestens fünf Einzelgärten; ErschließungsanlageLeitsatz: Eine Kleingartenanlage setzt voraus, daß mindestens fünf Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefaßt sind. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der nur eine geringe Anzahl von kleingärtnerisch genutzten Flächen erschließt, ist keine gemeinschaftliche Anlage. (Leitsatz der Redaktion)BGH27.10.2005
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III ZR 59/05 - Keine Erstattung für Heimbewohner bei WochenendurlaubLeitsatz: Nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelung in § 5 Abs. 8 HeimG hält eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB grundsätzlich stand (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 148, 233).BGH27.10.2005
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III ZB 42/05 - Terminsgebühr für schriftlichen VergleichLeitsatz: Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozeß über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für den beauftragten Prozeßbevollmächtigten - neben einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.BGH27.10.2005
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VIII ZR 41/05 - Mieterhöhungsverlangen; Umrechnung von Brutto- auf NettomieteLeitsatz: Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete, den er mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, ist anhand der zuletzt auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu beurteilen.BGH26.10.2005
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V ZB 121/05 - Verjährung der Notarkostenrechnung nach StundungLeitsatz: Die Mitteilung einer von dem Notar einseitig ausgesprochenen Stundung unterbricht nur dann die Verjährung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO, wenn dem Kostenschuldner eine den Anforderungen in § 154 Abs. 1, 2 KostO entsprechende Kostenberechnung vorliegt.BGH25.10.2005
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VIII ZR 262/04 - Neubau durch Anpassung an veränderte WohngewohnheitenLeitsatz: Wird im Mietvertrag vereinbart: "Art der Wohnung: Neubau. Die Wohnung ist öffentlich gefördert (... ). Die Wohnung ist preisgebunden", kommt einer derartigen Klausel konstitutive Bedeutung zu, auch wenn die Voraussetzungen einer Preisbindung nicht vorliegen. Hat der Mieter jahrelang anstandslos die vereinbarte, nach einer Preisbindung errechnete Miete gezahlt, kann er sich nach § 242 BGB nicht auf die fehlenden Voraussetzungen der Preisbindung berufen. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.10.2005
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XI ZR 402/03 - Zwangsvollstreckung, Darlehensvertrag, BGB-GesellschaftLeitsatz: Die im Darlehensvertrag einer kreditsuchenden BGB-Gesellschaft enthaltene Verpflichtung der Gesellschafter, sich in Höhe der auf ihre jeweilige Gesellschaftsbeteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, dient nicht nur Sicherungszwecken, sondern auch dazu, die darlehensvertragliche Haftung der Gesellschafter zu beschränken.BGH25.10.2005
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II ZR 55/04 - Bestellung für Geschäftsführer unter BedingungLeitsatz: Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, daß das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.BGH24.10.2005
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II ZR 56/04 - Erledigung nach Unterlassungserklärung; Flüssiggas, Fremdbefüllung mit -Leitsatz: a) Eine auf Unterlassung einer Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Klage erledigt sich in der Hauptsache, wenn der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet ist. b) Nichts anderes gilt, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung erst in zweiter Instanz abgegeben wird und der Kläger an seinem Unterlassungsbegehren festhält, weil gegen einen Beschluß des Berufungsgerichts nach § 91 a ZPO derzeit kein Rechtsmittel gegeben ist und der Kläger auf Grund der vom Berufungsgericht beharrlich vertretenen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichenden Rechtsauffassung davon ausgehen muß, daß ihm die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a ZPO auferlegt werden würden.BGH24.10.2005