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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 649)

  1. VIII ZR 342/03 - Kein Instandsetzungsanspruch des Mieters einer Eigentumswohnung bei unzumutbar hohen Kosten; Opfergrenze
    Leitsatz: Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die "Opfergrenze" für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, daß der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen muß.
    BGH
    20.07.2005
  2. VIII ZR 347/04 - Mietminderung nach Bruttomiete auch bei Wohnflächendifferenz
    Leitsatz: 1. Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn der zur Minderung führende Mangel auf einer Abweichung der Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche um mehr als 10 % beruht. 2. Leistet der Mieter aufgrund der Minderung nur geringere Nebenkostenvorauszahlungen, werden bei der Abrechnung der (tatsächlich entstandenen) Betriebskosten auch nur die Zahlungen in der verminderten Höhe berücksichtigt, so daß ein eventuelles Guthaben des Mieters geringer bzw. eine eventuelle Nachforderung des Vermieters höher ausfällt, als wenn der Mieter die Nebenkostenvorauszahlungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe erbracht hätte. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion) 3. Ist die Miete aufgrund eines Mangels nach § 536 Abs. 1 BGB gemindert, so bleibt dieser Umstand für die Berechnung der zulässigen Höhe einer Mietsicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB außer Betracht. Maßgeblich für die Höchstgrenze ist die vereinbarte, nicht die geminderte Miete. Unter Miete im Sinne des § 551 Abs.1 BGB ist jedoch dann die aufgrund des Mangels geminderte Miete zu verstehen, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Mietsicherheit ein unbehebbarer Mangel vorliegt.
    BGH
    20.07.2005
  3. VIII ZR 371/04 - Anforderungen an eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung; Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit
    Leitsatz: a) Zu den formellen Anforderungen an eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. b) Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefaßt werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird.
    BGH
    20.07.2005
  4. III ZR 45/05 - Erfüllung des Hauptvertrages keine Geschäftsgrundlage für Maklervertrag; Maklerprovision
    Leitsatz: Zur Frage des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrags, wenn der Vertragspartner des nachgewiesenen Hauptvertrags nicht in der Lage ist, die übernommenen Pflichten zu erfüllen (hier: das angemietete Geschäftslokal bezugsfertig herzustellen).
    BGH
    14.07.2005
  5. VIII ZR 255/04 - Konkludenter Mietvertrag mit Ehegatten
    Leitsatz: 1. Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag. 2. Selbst wenn ein Ehegatte den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, kann er durch konkludente Willenserklärung Mitmieter werden, indem er gegenüber der Hausverwaltung mietrelevante Erklärungen abgibt, die nach dem objektiven Erklärungswert vom Empfängerhorizont aus dahin zu verstehen sind, daß der Ehegatte eigene Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis begründen wolle. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    13.07.2005
  6. VIII ZR 311/04 - Kein Mangelbeseitigungsanspruch des mietenden Eigentümers gegen Nießbraucher; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Zur Instandhaltungspflicht des Vermieters, dem der Nießbrauch an der Mietsache zusteht, gegenüber dem Eigentümer, der die Sache gemietet hat.
    BGH
    13.07.2005
  7. VIII ZR 351/04 - Schönheitsreparaturen: "in der Regel" kein starrer Fristenplan
    Leitsatz: Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der Schönheitsreparaturen "in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen ... spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten ... spätestens nach sieben Jahren" durchzuführen sind, enthält keinen starren Fristenplan; sie ist deshalb nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
    BGH
    13.07.2005
  8. III ZR 397/04 - Maklerlohn aus ungerechtfertigter Bereicherung
    Leitsatz: 1. Ist ein Kreditvermittlungsvertrag gemäß § 15 Abs. 2 VerbrKG a. F. (§ 655 b Abs. 2 BGB n. F.) mangels Schriftform nichtig, so kommt für den Kreditvermittler ein Provisionsanspruch weder aus ungerechtfertigter Bereicherung noch aus § 354 HGB in Betracht. 2. Wenn es an einem wirksamen Maklervertrag fehlt, vermag allein der Umstand, daß der Vertragsinteressent durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Maklers zum Vertragsschluß gelangt ist, einen Bereicherungsanspruch desselben gegen den Interessenten auf Zahlung einer Provision nicht zu begründen. Offen bleibt, ob § 812 BGB überhaupt als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt; hierfür müßten zumindest auch alle diejenigen Voraussetzungen und Einschränkungen gelten, die - außer der Kaufmannseigenschaft des tätig gewordenen Maklers - für einen gesetzlichen Anspruch nach § 354 HGB anerkannt sind. 3. Für einen Maklerlohnanspruch nach § 354 Abs. 1 HGB wird im Regelfall eine vertragliche Grundlage erforderlich sein. Es bedarf allerdings nicht in jedem Fall eines gültigen Vertrages, sofern keine Bedenken gegen die Wirksamkeit des Maklergeschäfts wegen Einigungs- oder Willensmängeln (§§ 145 ff, 104 ff, 116 ff BGB) bestehen und die Vorschrift, aus der sich die Nichtigkeit ergibt - etwa bei formellen Mängeln eines abgeschlossenen Maklervertrages -, nicht den Schutz einer Vertragspartei im Blick hat.
    BGH
    07.07.2005
  9. VII ZR 430/02 - Keine Quellenbesteuerung für Planungsleistungen; Bauabzugssteuer
    Leitsatz: Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von Architekten und Ingenieuren gehören nicht zu den Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG.
    BGH
    07.07.2005
  10. VIII ZR 322/04 - Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen Vergleichsmiete befindet.
    BGH
    06.07.2005