Urteil Nutzungsentgeltherausgabeanspruch
Schlagworte
Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug; Haftung des Verfügungsberechtigten aus Treuhandverhältnis; Passivlegitimation
Nichtamtliche Leitsätze
1. Zu den an den Berechtigten herauszugebenden Entgelten, die dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 aus einem Mietverhältnis zustanden, gehört auch die auf die Mieten gezahlte Umsatzsteuer, begrenzt auf die jährlich zugewiesene Vorsteuerquote.
2. Der Berechtigte muß sich jedoch die auf Verwaltung und Instandsetzung entfallende, tatsächlich abgeführte Umsatzsteuer darauf anrechnen lassen.
3. Der Verfügungsberechtigte haftet wegen positiver Vertragsverletzung des zwischen ihm und dem Berechtigten bestehenden Treuhandverhältnisses für rückwirkende Ermäßigungen der Miete, wenn er deren nähere Umstände nicht aufklären kann.
4. Eine Partei kann sich auf die fehlende Passivlegitimation nicht mehr berufen, wenn sie über Jahre und nach längerer Prozeßdauer stets den Rechtsstandpunkt eingenommen hat, passiv legitimiert zu sein, obwohl ihr nicht unbekannt sein konnte, daß dies nicht den Tatsachen entsprach.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?