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II ZR 323/03 - Flüssiggasbehälter, Fremdbefüllung von - als EigentumsbeeinträchtigungLeitsatz: Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.BGH10.10.2005
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V ZR 140/04 - Grunddienstbarkeit, Ausübungsstelle der -Leitsatz: Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.BGH07.10.2005
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VII ZR 117/04 - Gewährleistung bei Veräußerung von Altbau mit vertraglich übernommenen Bauleistungen; Werkvertragsrecht; KaufrechtLeitsatz: a) Der Veräußerer eines Altbaus oder einer Altbauwohnung haftet für Sachmängel der gesamten Bausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts, wenn er vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind. b) Hat der Veräußerer eine Herstellungsverpflichtung übernommen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar ist, sind wegen Mängeln des Objekts die Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts anwendbar, soweit die Herstellungsverpflichtung verletzt ist. Ist das nicht der Fall, ist Kaufrecht anwendbar. c) In einem Individualvertrag über den Erwerb eines Altbaus oder einer Altbauwohnung können die Parteien wirksam den Ausschluß der verschuldensunabhängigen Sachmängelgewährleistung für Mängel der von der Modernisierung des erworbenen Objekts unberührt gebliebene Altbausubstanz vereinbaren. Eine notarielle Belehrung über Umfang und Bedeutung des Gewährleistungsausschlusses ist auch dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses, wenn dieser in einer formelhaften Klausel enthalten ist.BGH06.10.2005
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VII ZR 229/03 - Schlußrechnung während des RechtsstreitsLeitsatz: Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlußrechnung kann im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 = BauR 2004, 115 = ZfBR 2004, 58 = NZBau 2004, 98).BGH06.10.2005
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VII ZR 325/03 - Anzurechnender Nutzungsvorteil bei Kaufvertragsrückabwicklung über EigentumswohnungLeitsatz: a) Macht der Erwerber einer Eigentumswohnung Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, ist der ihm bei Selbstnutzung anzurechnende Nutzungsvorteil zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln. b) Ist die Wohnung mangelhaft, ist von dem so errechneten Nutzungsvorteil unter Berücksichtigung des Gewichts der Beeinträchtigungen ein Abschlag vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.BGH06.10.2005
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XII ZR 43/02 - Ausgleichspflicht des (neuen) Vermieters für WertsteigerungLeitsatz: 1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuß des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]). 2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist. 3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.BGH05.10.2005
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VIII ZB 125/04 - Faires Verfahren; Berufungsschrift an falsches GerichtLeitsatz: Das Gebot eines fairen Verfahrens erfordert es nicht, daß das angegangene Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang einer Berufungsschrift seine Zuständigkeit prüft, um diesbezügliche Fehler des Rechtsmittelführers ausgleichen zu können.BGH05.10.2005
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VIII ZB 52/04 - Prozeßgebühr bei anwaltlicher Vertretung mehrerer MieterLeitsatz: Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Mieter gegen eine Klage auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung, ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO. In diesem Fall erhöht sich die Prozeßgebühr des Rechtsanwalts für jeden Mitmieter um 3/10.BGH05.10.2005
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VIII ZR 127/05 - Zulässige Eigenbedarfskündigung für eigene Wohn- und GewerbezweckeLeitsatz: Der Wunsch des Eigentümers, die vermietete Wohnung nicht nur für Wohnzwecke, sondern überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, steht der Eigenbedarfskündigung nicht entgegen. Der Mieter war aufgrund einer Eigenbedarfskündigung zur Räumung verurteilt worden. Er begehrte Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren beim BGH. Dieser wies den Antrag zurück. (Leitsatz der Redaktion)BGH05.10.2005
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VIII ZR 57/05 - Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache; Räumungs- und Herausgabeanspruch; Rückgabe der MietsacheLeitsatz: 1. Zum Umfang der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsbeendigung. 2. Nur für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache (Mieter gibt die Mietsache nicht zurück, das Unterlassen der Herausgabe widerspricht dem Willen des Vermieters) kann der Vermieter als Entschädigung den vereinbarten Mietzins verlangen. Für die Zeit danach bleibt dem Vermieter bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Geltendmachung eines Schadens infolge einer erst späteren Vermietung vorbehalten.BGH05.10.2005