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Urteil Dienstaufsicht
Schlagworte
Dienstaufsicht; Vorhalt der verzögerten Bearbeitung
Nichtamtlicher Leitsatz
Der Vorhalt verzögerter Führung der Amtsgeschäfte gegenüber dem WEG-Richter und die Äußerung der Hoffnung , dass er sich seinen Aufgaben künftig gewissenhaft widme, sind zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht.
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