« zurück zur Suche

Urteil Forderungsbegründung


Schlagworte

Forderungsbegründung; Hypothekenbestellung; Beitrittsgebiet; rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln; Verwaltungshandeln; Nichtigkeit; Anfechtungsmöglichkeit; Finanzierung; Baumaßnahmen; Grundpfandrechte; Valuta; Rechtsidentität; Rechtsnachfolge

Leitsatz

1. Forderungen und Hypotheken konnten nach den im Beitrittsgebiet zur Zeit des Bestehens der DDR geltenden Vorschriften auch ohne Mitwirkung des Grundeigentümers mit fortdauernder Wirkungskraft begründet werden.

2. Rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme, sondern eröffnet nur die Anfechtungsmöglichkeit.

3. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der VO vom 28. April 1960 über die Finanzierung von Baumaßnahmen.

4. Es kann in der Regel unterstellt werden, daß für bestellte Grundpfandrechte die Valuta auch "in das Grundstück geflossen" sind.

5. Es besteht keine Identität zwischen einem früheren Rat des Stadtbezirks und einem Bezirksamt von Berlin.

6. Das Land Berlin ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.